Der Abschluss einer Versicherung für fremde Rechnung setzt voraus, dass die Absicht des Versicherungsnehmers auf eine solche Versicherung gerichtet war und dass der Versicherer diese Absicht aus den Umständen erkennen konnte.
…voraus, dass die Absicht des Versicherungsnehmers auf eine solche Versicherung gerichtet war und dass der Versicherer diese Absicht aus den Umständen erkennen konnte (RIS-Justiz RS0080895). Das Berufungsgericht ist nun davon ausgegangen, dass ein entsprechendes Vorbringen der Vereinbarung einer Mitversicherung in Bezug auf die Beklagte bzw dass der Wille der VN…
…Rechtsprechung regelmäßig voraus, dass die Absicht des Versicherungsnehmers auf eine solche Versicherung gerichtet war und dass der Versicherer diese Absicht aus den Umständen erkennen konnte (RS0080895; die Benennung der Person des Versicherten ist nicht erforderlich; vgl RS0080895 [T1]). [21] In Fällen, in denen schon beim Abschluss der Sachversicherung vorgesehen wird, dass…
…voraus, dass die Absicht des Versicherungsnehmers auf eine solche Versicherung gerichtet war und dass der Versicherer diese Absicht aus den Umständen erkennen konnte (RIS-Justiz RS0080895). Nach § 80 VersVG spricht die widerlegbare Vermutung für eine Versicherung auf eigene Rechnung (RIS-Justiz RS008089). § 80 VersVG geht in Verbindung mit §…
…voraus, dass die Absicht des Versicherungsnehmers auf eine solche Versicherung gerichtet war und dass der Versicherer diese Absicht aus den Umständen erkennen konnte (RIS Justiz RS0080895). Dies trifft hier zu: Die Wohnungseigentümergemeinschaft schließt die Gebäudeversicherung (auch) im Interesse der einzelnen Wohnungseigentümer, die die Miteigentümer der Liegenschaft sind, ab. Bei einer Versicherung…
…die Absicht des Versicherungsnehmers auf eine solche Versicherung gerichtet war, sondern auch, dass der Versicherer diese Absicht (zumindest) aus den Umständen erkennen konnte (RIS Justiz RS0080895). Hängt doch das versicherte Risiko bei einer Haftpflichtversicherung von der Person des Versicherten ab. Für das Risiko der Nebenintervenientin (und damit auch für die Höhe…
…Rechnung regelmäßig voraus, dass die Absicht des Versicherungsnehmers auf eine solche Versicherung gerichtet war und dass der Versicherer diese Absicht aus den Umständen erkennen konnte (RS0080895); die Benennung der Person des Versicherten ist nicht erforderlich (vgl RS0080895 [T1]). Bei der Auslegung eines Vertrags, der keinen ausdrücklichen Einschluss eines Fremdinteresses erhält, ist…
…Rechtsprechung regelmäßig voraus, dass die Absicht des Versicherungsnehmers auf eine solche Versicherung gerichtet war und dass der Versicherer diese Absicht aus den Umständen erkennen konnte ( RS0080895; Kraus in Fenyves/Perner/Riedler 3 § 74 VersVG Rz 2 0) . Die Benennung der Person des Versicherten ist freilich nicht zwingend erforderlich…
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