2Ob154/16k—OGH Entscheidung
29. September 2016
…Abs 6 StVO benachrangt ist, auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Die Beurteilung, ob eine Verkehrsfläche den dort – nicht taxativ (RIS Justiz RS0074560) – aufgezählten Verkehrsflächen gleichzuhalten ist, ist nach objektiven Kriterien vorzunehmen (RIS Justiz RS0074521). Es kommt also nicht auf die subjektive Betrachtungsweise der beteiligten Lenker oder…