Klage auf Ungültigkeit der Auflösung eines Arbeitsvertrags und Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag—OGH Entscheidung
8ObA6/25b25. April 2025
…das Datum der Auflösung hinaus geltend macht, wirft seine Revision keine Fragen von über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung auf (vgl RS0108891 [T15, T21]; RS0008813 [T16]; RS0008834 [T5, T6]). [3] 2.2. Nach den hier zu beurteilenden Statuten führt der Obmann die laufenden Geschäfte des erstbeklagten Vereins, vertritt ihn nach außen, ist für…