Die fehlende Sachlegitimation der klagenden Partei ist nur bei mangelnder Schlüssigkeit der Klage von Amts wegen, sonst aber nur bei Bestreitung des Anspruches durch die beklagte Partei zu beachten.
…ihn aufzugreifen. Die mangelnde Schlüssigkeit des Klagsvorbringens ist bei erhobener Rechtsrüge im Rahmen der gebotenen allseitigen rechtlichen Prüfung des Sachverhaltes wahrzunehmen (vgl RS0037854 ; vgl auch RS0035027 ; RS0036355 [T6]; RS0115575 ). Es bedarf keiner richterlichen Anleitung zu einem Vorbringen, gegen das der Prozessgegner – wie im vorliegenden Fall – bereits Einwendungen – insbesondere…
…ihn aufzugreifen. Die mangelnde Schlüssigkeit des Klagsvorbringens ist bei erhobener Rechtsrüge im Rahmen der gebotenen allseitigen rechtlichen Prüfung des Sachverhalts wahrzunehmen (vgl RS0037854; vgl auch RS0035027; RS0036355 [T6]; RS0115575). [17] Trotz des auch im Rechtsmittelverfahren geltenden Überraschungsverbots (vgl RS0037300 [T1]), kann die Zurückverweisung des Verfahrens ans Erstgericht zur Erörterung des Klagebegehrens…
…RIS Justiz RS0082794). Ergibt sich die fehlende Sachlegitimation - wie hier - schon aus dem Gesetz, ist sie als mangelnde Schlüssigkeit von Amtswegen zu beachten (RIS Justiz RS0035027; RS0035196; RS0035170). Das hatte zur Abweisung des von der Zweittantragstellerin allein gestellten Begehrens zu führen. Sie wird aber als weitere Antragsgegnerin dem Verfahren beizuziehen sein…
…das Klagebegehren nachträglich unschlüssig (vgl. 10 Ob 24/01d). Die fehlende Sachlegitimation ist bei mangelnder Schlüssigkeit der Klage von Amts wegen zu beachten (RIS-Justiz RS0035027). Der Klärung der vom Revisionswerber als erheblich erachteten Rechtsfragen bedarf es daher nicht.…
…diesen Aspekt aufzugreifen. Die mangelnde Schlüssigkeit des Klagsvorbringens ist bei erhobener Rechtsrüge im Rahmen der gebotenen allseitigen rechtlichen Prüfung des Sachverhalts wahrzunehmen (RS0037854; vgl auch RS0035027; RS0036355 [T6]; RS0115575). 3. Ein Klagebegehren ist rechtlich schlüssig, wenn das Sachbegehren des Klägers materiell-rechtlich aus den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachenbehauptungen abgeleitet…
…Sachlegitimation des Klägers schon aus dem Gesetz oder aus dem Vorbringen der Klage, so ist die mangelnde Schlüssigkeit von Amts wegen zu beachten (RIS Justiz RS0035027, RS0035196). Angewandt auf den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass auch hier im Falle einer Ehenichtigkeitsklage über die Frage der Klagslegitimation des Klägers nur mit Urteil…
…diesen Aspekt aufzugreifen. Die mangelnde Schlüssigkeit des Klagsvorbringens ist bei erhobener Rechtsrüge im Rahmen der gebotenen allseitigen rechtlichen Prüfung des Sachverhalts wahrzunehmen ( RS0037854 ; vgl auch RS0035027 ; RS0036355 [T6] ; RS0115575 ). [19] 2.7. Entgegen der Ansicht der Klägerin ist das Berufungsverfahren in diesem Zusammenhang auch nicht mangelhaft geblieben. Es bedarf nämlich keiner…
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