5Ob36/10w—OGH Entscheidung
27. Mai 2010
…Beklagte versucht habe, die Liegenschaft käuflich zu erwerben. Die Beweislast desjenigen, der eine Ersitzung behauptet, umfasst den Beginn der Ersitzungsfrist und deren Dauer (RIS Justiz RS0034243). Dazu hat wiederum der Beklagte Vorbringen erstattet, das vom Berufungsgericht unbeachtet blieb. Eine entsprechende Beweisrüge blieb unerledigt. Was nun die vom Berufungsgericht für maßgeblich erachtete…