Die objektive Eignung der Drohung, in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist nach dem Grad der Gemütsbewegung, den sie hervorzurufen geeignet ist, sowie nach den sonstigen Umständen des betreffenden Einzelfalles zu beurteilen.
…der (rechtlichen) Annahme der Besorgniseignung der gefährlichen Drohungen (vgl dazu RIS Justiz RS0092753) unter der gebotenen Anlegung eines objektiv individuellen Maßstabs (dazu RIS Justiz RS0092255, RS0092413) entgegenstehen sollte. [10] Mit der Behauptung, die von I./2./ umfasste Tat sei nicht konkretisiert und (bloß) „eine milieubedingte Unmutsäußerung“, bestreitet die Rechtsrüge…
…5, 6; Leukauf/Steininger/Tipold , StGB 4 § 74 Rz 21). Indem sich die Beschwerde gegen die vom Erstgericht bejahte Rechtsfrage (vgl RIS-Justiz RS0092448, RS0092413) wendet, die vom Angeklagten ausgesprochene Drohung sei (objektiv) geeignet gewesen, seine im Irak aufhältige Schwester in Furcht und Unruhe zu versetzen (US 13), und…
…RIS Justiz RS0116565, RS0116962, RS0118429; vgl Jerabek/Ropper in WK² StGB § 74 Rz 33 mit Beispielen relevanter Tatumstände; RIS Justiz RS0092255, RS0092413). Es sei daher lediglich aus Gründen der Vollständigkeit festgehalten, dass die Folgerung der rechtlichen Annahme (RIS Justiz RS0092160; Jerabek/Ropper in WK² StGB §…
…Ropper in WK 2 StGB § 74 Rz 33 f) unter der gebotenen Anlegung eines objektiv individuellen Maßstabs ( dazu RIS Justiz RS0092255, RS0092413) ausschließen sollten. [8] Gleiches gilt in Ansehung der zur Anlasstat III vermissten Feststellungen, wonach die Betroffene die inkriminierte Äußerung tätigte, während sie „ins…
…des Tatopfers in Furcht und Unruhe sowie weiters zur Voraussetzung haben sollte, dass der Drohende überhaupt im Stande ist, die Drohung wahrzumachen (vgl RIS-Justiz RS0092413, RS0092102, RS0092392, RS0093082 [T3]; Jerabek/Ropper in WK 2 StGB § 74 Rz 23, 33; Kienapfel/Schroll , StudB I 4 § …
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