§ 3g VerbotsG setzt eine konkrete Gefährdung der Unabhängigkeit und territorialen Integrität des Staates der demokratischen Staatsordnung und Verfassungsordnung oder der öffentlichen Ruhe im Einzelfall nicht voraus.
…potentielle Gefährdung voraussetzt, weil diese vom Gesetzgeber generell präsumiert wird ( Lässig in WK² VerbotsG § 3g Rz 8 mwN; erneut RIS Justiz RS0079825, RS0079913; Fuchs , AT 9 10 Rz 43 f). Ausgehend vom Gesetzeswortlaut bedarf es für die vorgenommene Subsumtion (anders als bei §§ 3d…
…sei daran erinnert, dass § 3g VerbotsG als abstraktes Gefährdungsdelikt eine konkrete Gefährdung der staatlichen Ordnung in Österreich im Einzelfall nicht voraussetzt (RIS Justiz RS0079913; Lässig in WK² VerbotsG § 3g Rz 6 bis 9). Dass es für die Herstellung des Tatbestands nach § 3g VerbotsG…
…2010 (…) sowie wem gegenüber sonst noch […] der Angeklagte diese Tätowierungen zur Schau getragen haben soll“ (vgl insofern RIS Justiz RS0079825 [T4, T6], RS0079913 [T4]). [6] Unter Hervorhebung der Einlassung des Angeklagten, die selbst gestochenen Tätowierungen „mit einem Pflaster“ abgedeckt zu haben, um diese nicht zur Schau…
…und Verfassungsordnung (13 Os 1/72), ebensowenig erforderlich wie die auch nur potentielle Gefährlichkeit der Betätigung, wird diese vom Gesetzgeber doch generell präsumiert (RIS-Justiz RS0079913; Mayerhofer, Nebenstrafrecht5 § 3g VG E 8 f). Anders als die Bestimmungen der §§ 3d und 3h VG setzt § 3g VG auch keine…
…hin in Erscheinung tretende – für die Außenwelt wahrnehmbare – Verhalten, das eine auf Wiederbetätigung im NS Sinn hinweisende Tendenz erkennen lässt (RIS Justiz RS0079829; RS0079913 [T3], RS0079825; 14 Os 88/16x). Der Struktur nach stellt § 3g VG ein Äußerungsdelikt dar (vgl Lässig aaO VG § …
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