Die Bestimmung des § 89 GOG, wonach in bürgerlichen Rechtssachen die Zeit des Postlaufes in eine verfahrensrechtliche Frist nicht einzurechnen ist, gilt auch für den Fall der Postaufgabe bei einem ausländischen Postamt.
…die Tage des Postlaufs gemäß § 89 GOG nicht in die Rechtsmittelfrist einzurechnen, was auch bei einer Postaufgabe bei einem ausländischen Postamt gilt (vgl RS0041682 , RS0007053 ). [13] 3.1 In den Fällen des § 14 ZustG ist weiters jene Zeit dem Postlauf zuzurechnen und daher nicht in die Rechtsmittelfrist einzurechnen…
…Schriftsätzen offenstehen, die Tage des Postenlaufes in die Frist nicht eingerechnet; dies gilt auch für den Fall der Postaufgabe bei einem ausländischen Postamt (RIS-Justiz RS0041682); in allen Fällen gilt dies allerdings nur dann, wenn das Poststück an das zuständige Gericht adressiert war. Eine unrichtige Adressierung schließt die Anwendung des §…
… 2 StPO in die Frist nicht einzurechnen sind; ob die Aufgabe des Rechtsmittels bei einem inländischen oder ausländischen Postamt erfolgt, ist bedeutungslos (vgl RS0041682, RS0007053 [jeweils zu dem im Wesentlichen den gleichen Regelungsgehalt wie § 84 Abs 1 Z 2 StPO aufweisenden §…
Rückverweise