Unterlassungsanspruch nach dem Wettbewerbsrecht setzt kein Verschulden des Handelnden voraus. Es genügt, dass sein Verhalten objektiv gegen § 1 UWG verstoßen hat und dem Verletzer dieser Sachverhalt bekannt war oder bekannt sein musste.
…verursacht wurden, und ob daraus künftig noch Schäden denkbar sind. [29] 4. Unterlassungsansprüche wegen lauterkeitswidrigem Verhalten setzen – anders als Schadenersatzansprüche – kein Verschulden voraus ( RS0078041 ; RS0078023 ; RS0079587 ). Sie bestehen außerdem unabhängig davon, ob das unlautere Verhalten einen Schaden verursacht hat (vgl RS0009357 , wonach sogar erst drohende Rechtsverletzungen eine vorbeugende Unterlassungsklage…
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