Die Ablehnung einer Verfahrensunterbrechung kann unter dem Gesichtspunkt einer Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nur dann angefochten werden, wenn die Unterbrechung im Gesetz zwingend vorgeschrieben ist.
…durch ein Rechtsmittel nicht angefochten werden. Die Ablehnung einer Unterbrechung ist nur dann (ausnahmsweise) anfechtbar, wenn eine Unterbrechung zwingend vorgesehen ist (RIS-Justiz RS0037034; RS0037058, RS0036983; Schragel in Fasching/Konecny, ZPO2 Rz 2 und 3 zu § 192; Fucik in Rechberger, ZPO2 Rz 2 zu § 192). Einen solchen zwingenden Anordnungsfall…
…3 Ob 52/12m). Der Rechtsmittelausschluss wäre nur in Fällen unanwendbar, in denen das Gesetz eine Unterbrechung zwingend vorschreibt (RIS Justiz RS0037034; RS0037066; RS0036983; RS0037158; Schragel in Fasching/Konecny ³ § 192 ZPO Rz 3). Das ist hier nicht der Fall. Die vom Rekurswerber in anderem Zusammenhang…
…durch ein Rechtsmittel nicht angefochten werden. Die Ablehnung einer Unterbrechung ist nur dann (ausnahmsweise) anfechtbar, wenn eine Unterbrechung zwingend vorgesehen ist (RIS-Justiz RS0037034, RS0037058, RS0036983). Eine zwingende gesetzliche Unterbrechungsanordnung (vgl dazu die Beispiele bei Fucik in Rechberger, ZPO3 § 190 Rz 3) vermag die beklagte Partei für den vorliegenden Fall…
…RIS Justiz RS0037003; RS0037071; RS0037020). Diese Vorschrift ist nach ständiger Judikatur nur dann unanwendbar, wenn das Gesetz eine Unterbrechung zwingend vorschreibt (RIS Justiz RS0037034; RS0037066; RS0036983; RS0037058), was hier gerade nicht zutrifft, weil Art VI NYÜ zweifellos eine Ermessensentscheidung (arg „kann“) vorsieht. Auch der (richtig:) Rekurs der Verpflichteten…
…viele andere; dazu, dass die Ablehnung einer Verfahrensunterbrechung nach Mangelhaftigkeit nur dann angefochten werden kann, wenn die Unterbrechung im Gesetz zwingend vorgeschrieben ist, RIS-Justiz RS0036983; zur Bindungswirkung bereits ergangener Entscheidungen RIS-Justiz RS0009496). Soweit die Beklagte weiters geltend macht, dass die Vorinstanzen zu Unrecht überschießende Feststellungen des Erstgerichtes berücksichtigt hätten…
…192 Abs 2 ZPO nicht (im Wege einer Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens) bekämpft werden, weil diese Unterbrechung im Gesetz nicht zwingend vorgesehen ist (RIS Justiz RS0036983; RS0037020). 2.3. Zur Beurteilung, dass die geltend gemachten Mängel des Berufungsverfahrens nicht vorliegen, bedarf es keiner weiteren Ausführungen (§ 510 Abs 3 ZPO…
…durch ein Rechtsmittel nicht angefochten werden. Die Ablehnung einer Unterbrechung ist nur dann (ausnahmsweise) anfechtbar, wenn eine Unterbrechung zwingend vorgesehen ist (RIS Justiz RS0037034; RS0037066; RS0036983; RS0037158; Höllwerth in Fasching/Konecny ³ § 192 ZPO Rz 22). Ein Fall der unter den Voraussetzungen des § 43 Abs …
…29 EuGVVO 2012 ( Mayr in Fasching/Konecny ² Art 27 EuGVVO Rz 21) – zwingend angeordneten Unterbrechung durch das Erstgericht als Verfahrensmangel relevieren (RIS-Justiz RS0036983). Nach Ansicht des Berufungsgerichts wäre – vorbehaltlich der Auslegung durch den EuGH – ausgehend von der oben dargestellten, nunmehr herrschenden Ansicht die vorliegende Klage als…
…Rekursbeantwortung zu ersetzen. Der Revisionsrekurs ist gemäß § 192 Abs 2 ZPO absolut unzulässig (7 Ob 120/06g; vgl RIS-Justiz RS0037034, RS0036983).…
…die Ablehnung ausgesprochen wurde (RIS-Justiz RS0037003; RS0037071). Diese Vorschrift ist nur dann unanwendbar, wenn das Gesetz eine Unterbrechung zwingend vorschreibt (RIS-Justiz RS0037034; RS0037066; RS0036983; RS0037058). Im sozialrechtlichen Leistungsstreitverfahren ist in den in nach § 74 Abs 1 erster Halbsatz ASGG genannten Fällen das Verfahren zwingend zu unterbrechen…
…Dieser Rechtsmittelausschluss ist nur in jenen - hier weder behaupteten noch vorliegenden - Fällen unanwendbar, in denen das Gesetz eine Unterbrechung zwingend vorschreibt (RIS-Justiz RS0037034; RS0037066; RS0036983; RS0037058; Fucik in Rechberger3, § 192 Rz 2; Schragel in Fasching/Konecny2, § 192 ZPO Rz 3). Das gegen die vom Rekursgericht verfügte Fortsetzung des…
…aus diesem Grund niemals mangelhaft und die Unterlassung einer Unterbrechung demzufolge auch nicht Gegenstand einer Mängelrüge sein (ausdrücklich RIS-Justiz RS0037013 , vgl auch RIS-Justiz RS0036983 ). 2.1.2 Hinzu kommt, dass die vom Kläger zur Begründung der Verpflichtung des Erstgerichts zur Unterbrechung des Verfahrens herangezogenen höchstgerichtlichen Entscheidungen zu 7 Ob 163…
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