Aktenwidrig sind die Entscheidungsgründe, wenn sie den eine entscheidende Tatsache betreffenden Inhalt einer Aussage oder eines anderen Beweismittels in seinen wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wiedergeben (RZ 1938,94).
…den Inhalt des aus dem sichergestellten Mobiltelefon des Angeklagten extrahierten Anrufprotokolls (ON 64.3, ON 65.2) keineswegs unrichtig wiedergegeben (US 11; RIS Justiz RS0099547). Indem die Beschwerde die aus diesem Anrufprotokoll sowie aus Anrufprotokollen aus dem Mobiltelefon des Opfers sowie aus Angaben der Zeuginnen B* G* und A* abgeleiteten…
…nichts zu tun gehabt und vom Suchtgift überhaupt nichts gewusst habe (ON 57.3, 8 f), im Wesentlichen richtig wiedergegeben wird (vgl RIS Justiz RS0099547). [9] Soweit die Beschwerde zur Überlassung einer die Grenzmenge überschreitenden Suchtgiftmenge durch die Angeklagte S* selbst einen Feststellungsmangel reklamiert (inhaltlich Z 10), vernachlässigt sie…
…in seinen wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wiedergeben, mit anderen Worten: wenn sich im Urteil ein falsches Zitat aus den Akten findet (vgl RIS Justiz RS0099547). Die Richtigkeit von auf freier Beweiswürdigung beruhenden Schlüssen kann unter dem Gesichtspunkt der Aktenwidrigkeit hingegen nicht angefochten werden (RIS Justiz RS0099524). [9] Indem die Beschwerde…
…durch formalen Vergleich von Zitat- und Aktenlage anspricht, sondern bloß – im kollegialgerichtlichen Verfahren unbeachtlich – die aus den Verfahrensresultaten gezogenen Schlussfolgerungen kritisiert (RIS Justiz RS0099547 [T8, T14]). Indem die Rechtsrüge (Z 9 lit a) im Wege eigenständiger Würdigung des Gesprächsinhalts die Sachverhaltsgrundlage für die tatrichterliche Beurteilung, die Drohungen…
…Mängelrüge liegen weder Unvollständigkeit (Z 5 zweiter Fall; RIS Justiz RS0118316) oder Aktenwidrigkeit (Z 5 letzter Fall; RIS Justiz RS0099547) noch eine offenbar unzureichende Begründung (Z 5 vierter Fall; RIS Justiz RS0118317) vor, wenn die Tatrichter der leugnenden Verantwortung des Betroffenen mit…
…eine entscheidende Tatsache betreffende Inhalt einer Aussage oder eines anderen Beweismittels in seinen wesentlichen Teilen in den Entscheidungsgründen unrichtig oder unvollständig wiedergegeben wird (RIS Justiz RS0099547), weshalb sie von vornherein ausscheidet, wenn wie hier das Urteil die vom Beschwerdeführer behauptete Aussage, der Zeuge Zhongren Y***** habe es auch für möglich gehalten…
…liegt vor, wenn das Urteil den eine entscheidende Tatsache betreffenden Inhalt einer Aussage oder Urkunde in seinen wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wiedergibt (RIS Justiz RS0099547). Die von den Erstrichtern aus den erhobenen Beweisen mängelfrei gezogenen Schlussfolgerungen können hingegen nicht unter dem Aspekt einer Aktenwidrigkeit angefochten werden (RIS Justiz RS0099524). Da…
…nur dann, wenn sie den eine entscheidende Tatsache betreffenden Inhalt einer Aussage oder eines anderen Beweismittels in wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wiedergeben (RIS-Justiz RS0099547). Diesen Anfechtungsrahmen verlässt der Beschwerdeführer, indem er die Konstatierungen zur Wehr- und Hilflosigkeit der Franziska G***** mit selektiv hervorgekehrten Depositionen dieser Zeugin zu erschüttern versucht…
…nicht angelastet, womit der Einwand insoweit offenbar unzureichender (Z 5 vierter Fall) und aktenwidriger (Z 5 fünfter Fall; vgl dazu aber RIS Justiz RS0099547) Begründung ins Leere geht. Der Einwand fehlender Begründung (Z 5 vierter Fall) der Konstatierungen zur subjektiven Tatseite des Beschwerdeführers geht daran vorbei, dass das…
…Umstände „nicht ausreichend berücksichtigt habe“, wird ein Begründungsmangel im Sinn des zweiten (RIS Justiz RS0118316), vierten (RIS-Justiz RS0116732) oder fünften (RIS Justiz RS0099547) Falls des § 281 Abs 1 Z 5 StPO nicht aufgezeigt. [4] Im Übrigen haben die Tatrichter die genannten Passagen des Gutachtens…
…der „Aktenwidrigkeit“ (Z 5 fünfter Fall) zeigt keine unrichtige Wiedergabe eines Beweismittelinhalts durch formalen Vergleich von Zitat und Aktenlage auf (RIS Justiz RS0099547), sondern strebt unter eigenständiger Würdigung der Depositionen des Tatopfers nur andere Schlüsse an. Eine prozessordnungskonforme Darstellung der Tatsachenrüge (Z 5a) verlangt, unter konkreter Bezugnahme…
…5 zweiter Fall) und aktenwidriger Feststellungen (der Sache nach Z 5 vierter Fall; vgl zur Aktenwidrigkeit im Sinn der Z 5 letzter Fall: RIS-Justiz RS0099547) von vornherein ins Leere geht. Die gegen die logisch nachvollziehbar und empirisch einwandfrei begründete Feststellung, wonach der Angeklagte nicht beabsichtigte, sich durch die Unterzeichnung von…
…wenn sie den eine entscheidende Tatsache betreffenden Inhalt einer Aussage oder eines anderes Beweismittels (Urkunde) in seinen wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wiedergeben (RIS-Justiz RS0099547). Dass Feststellungen von einzelnen Aussagen abweichen, begründet keine Aktenwidrigkeit. Von vornherein ins Leere geht daher die zu Schuldspruch I./ zum konstatierten Einsatz der Waffe…
…lediglich auf die in wesentlichen Teilen unrichtige oder unvollständige Wiedergabe des eine entscheidende Tatsache betreffenden Inhalts einer Aussage oder eines anderen Beweismittels abstellt (RIS Justiz RS0099547), die hiezu zusammenfassend auf die Übereinstimmung der Angaben der Zeugen Andreas R*****, Lorenz S*****, Michael B*****, Raphael W*****, Anna Ma*****, Dominik Si***** und Matthias Wö…
…in seinen wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wiedergeben, mit anderen Worten: wenn sich im Urteil ein falsches Zitat aus den Akten findet (vgl RIS Justiz RS0099547). Die Richtigkeit von auf freier Beweiswürdigung beruhenden Schlüssen kann unter dem Gesichtspunkt der Aktenwidrigkeit hingegen nicht angefochten werden (RIS Justiz RS0099524). Die Mängelrüge kritisiert die…
…ins Leere, weil die entsprechenden Aussagen in den Entscheidungsgründen gar nicht, somit auch nicht in ihren wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wiedergegeben werden (RIS Justiz RS0099547). Die Argumentation der gegen den Schuldspruch 2./ gerichteten Subsumtionsrüge (Z 10), die Anführung des Begriffs „posttraumatische Belastungsstörung“ reiche für sich allein…
…ist ein Urteil, wenn es den eine entscheidende Tatsache betreffenden Inhalt einer Aussage oder Urkunde in seinen wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wiedergibt (RIS Justiz RS0099547). Das Vorbringen, mangels Ausforschung der Mittäter sei die Feststellung aktenwidrig, der Angeklagte sei als der Dominantere der Gruppe in Erscheinung getreten, was nicht nur er…
…Abs 1 Z 5 StPO relevanter Urteilsmangel (Undeutlichkeit, Unvollständigkeit, Widerspruch, keine oder offenbar unzureichende Begründung, Aktenwidrigkeit; vgl RIS-Justiz RS0117995, RS0118316, RS0119089, RS0099413, RS0099547) aufgezeigt, sondern bloß nach Art einer im kollegialgerichtlichen Verfahren unzulässigen Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld die gegenteilige Feststellung des Erstgerichts bekämpft, wonach der…
…und „das Objekt an eine andere Person veräußert“ worden sei, bringt den in Anspruch genommenen Nichtigkeitsgrund nicht zur Darstellung ([neuerlich] RIS Justiz RS0108609, RS0099547). Unter dem Aspekt der Geltendmachung eines Feststellungsmangels zum Strafaufhebungsgrund der tätigen Reue (§ 167 StGB) vernachlässigt die Rüge im Übrigen schon die der Annahme…
…Aktenlage“ (vgl insofern RIS Justiz RS0124172) zeigt die Beschwerde keine unrichtige Wiedergabe eines Beweismittelinhalts durch formalen Vergleich von Zitat und Aktenlage auf (RIS Justiz RS0099547 [T12]), sondern bekämpft einmal mehr die tatrichterliche Beweiswürdigung nach Art einer im kollegialgerichtlichen Verfahren nicht vorgesehenen Schuldberufung. 2./ § 281 Abs 1…
…ff) als „aktenwidrig“, zeigt aber kein Fehlzitat im Sinne einer falschen Wiedergabe des Inhalts einer Aussage oder eines anderen Beweismittels auf (RIS Justiz RS0099547), sondern beschränkt sich darauf, die aus den Angaben der Zeugin Sefeta H***** gezogenen Schlussfolgerungen der Tatrichter (US 37 ff) nach Art einer im…
…in seinen wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wiedergeben, mit anderen Worten: wenn sich im Urteil ein falsches Zitat aus den Akten findet (vgl RIS Justiz RS0099547). Ein solches Fehlzitat wird mit dem Einwand, die Feststellungen betreffend die vom Angeklagten behauptete erektile Dysfunktion (US 10) stünden mit dem Gutachten des urologischen…
…diesem Zusammenhang behauptete Aktenwidrigkeit (Z 5 fünfter Fall) ist mangels unrichtiger oder unvollständiger Wiedergabe des Inhalts einer Aussage oder Urkunde im Urteil (RIS Justiz RS0099547) nicht gegeben. Die Subsumtionsrüge (Z 10), die zum Schuldspruch I/A/1 eine Subsumtion „als Freiheitsentziehung gem. § 99 StGB“…
…in seinen wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wiedergeben, mit anderen Worten: wenn sich im Urteil ein falsches Zitat aus den Akten findet (vgl RIS Justiz RS0099547). Die Richtigkeit von auf freier Beweiswürdigung beruhenden Schlüssen kann unter dem Gesichtspunkt der Aktenwidrigkeit hingegen nicht angefochten werden (RIS Justiz RS0099524). Einen Begründungsmangel im aufgezeigten…
…subjektiven Tatseite und zu seiner Diskretions- sowie Dispositionsfähigkeit) referiert und eigene Beweiserwägungen anstellt, werden weder ein innerer Widerspruch (RIS Justiz RS0119089 ) noch Aktenwidrigkeit (RIS Justiz RS0099547) deutlich und bestimmt zur Darstellung gebracht (§ 285a Z 2 StPO). Im Übrigen setzt die Anordnung der Unterbringung in einer Anstalt für geistig…
…gegenständlichen Verfahren in Untersuchungshaft befunden habe. [5] Damit verkennt sie, dass aktenwidrig niemals eine Konstatierung, sondern nur die Wiedergabe von Verfahrensergebnissen sein kann (RIS Justiz RS0099547 [T6]). Im Übrigen unterliegt dem Erstgericht bei der Urteilsausfertigung hinsichtlich des genannten Datums ein offensichtlicher Schreibfehler. Es ergibt sich nämlich aus den Gründen des Urteils…
…Entscheidungsgründe, wenn sie den eine entscheidende Tatsache betreffenden Inhalt einer Aussage oder eines anderen Beweismittels in seinen wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wiedergeben (RIS-Justiz RS0099547). Aktenwidrigkeit liegt jedoch nicht vor, wenn die getroffenen Feststellungen vom Inhalt der Aussage oder Urkunde abweichen (RIS-Justiz RS0099431 [T7]). Wie bereits anlässlich der Erledigung…
…Gesprächen mit dem Opfer und dessen Verhalten bei ärztlichen Untersuchungen sowie teilweise ihre Wahrnehmungen von Körperverletzungen der Natalie S*****. Eine Aktenwidrigkeit der Entscheidungsgründe (RIS Justiz RS0099547) zeigt der Rechtsmittelwerber auch nicht auf, indem er auf „die Meinung des Erstgerichts“ verweist, die Gegendarstellung des Angeklagten, Natalie S***** hätte ihn aus…
…der Aussage des Zeugen Christian L*****, wird keine Aktenwidrigkeit (das ist die unrichtige Wiedergabe eines Beweismittelinhalts durch formalen Vergleich von Zitat und Aktenlage; RIS Justiz RS0099547) dargetan. Dass sich die konkrete Ausgestaltung des im Jahr 2014 über dessen Paketshop gelieferten Gartenbrunnens nicht mit dem im Juni 2015 im Garten…
…gemachte Aktenwidrigkeit (Z 5 fünfter Fall) liegt nur bei (erheblicher) unrichtiger Wiedergabe des Inhalts von Beweismitteln in Ansehung entscheidender Tatsachen vor (RIS Justiz RS0099431 , RS0099547 ), was der Beschwerdeführer mit dem Vorbringen, das Erstgericht hätte angenommen, er hätte zugestanden, Deutsch zu verstehen, wohingegen er dies eingeschränkt habe, gerade nicht behauptet. [10…
…dann vor, wenn das Urteil den eine entscheidende Tatsache betreffenden Inhalt einer Aussage oder Urkunde in seinen wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wiedergibt (RIS Justiz RS0099547). Die von den Erstrichtern aus den erhobenen Beweisen mängelfrei gezogenen Schlussfolgerungen indes können nicht – wie es die Beschwerde mehrfach versucht – unter dem Aspekt…
…Entscheidungsgründe, wenn sie den eine entscheidende Tatsache betreffenden Inhalt einer Aussage oder eines anderen Beweismittels in seinen wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wiedergeben (RIS Justiz RS0099547). Die Mängelrüge lässt die Ausrichtung an diesen Anfechtungskriterien weitgehend vermissen. Dass die Angaben der als glaubwürdig erachteten Brigitte W***** nicht völlig widerspruchsfrei waren, bezogen die…
…Feststellungen - mit Hinweis auf Teile der Verantwortung des Angeklagten - als „aktenwidrig“, ohne die (durch formalen Vergleich von Zitat und Aktenlage aufzuzeigende: RIS Justiz RS0099547) unrichtige Wiedergabe eines Beweismittelinhalts (Z 5 letzter Fall) auch nur zu behaupten. Damit wird kein Begründungsmangel im Sinn des angesprochenen Nichtigkeitsgrundes dargetan, sondern bloß…
…liegt vor, wenn das Urteil den eine entscheidende Tatsache betreffenden Inhalt einer Aussage oder Urkunde in seinen wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wiedergibt (RIS Justiz RS0099547). Die von den Erstrichtern aus den erhobenen Beweisen mängelfrei gezogenen Schlussfolgerungen können indes nicht unter dem Aspekt einer Aktenwidrigkeit angefochten werden (RIS Justiz RS0099524). Soweit…
…Entscheidungsgründe, wenn sie den eine entscheidende Tatsache betreffenden Inhalt einer Aussage oder eines anderen Beweismittels in seinen wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wiedergeben (RIS-Justiz RS0099547). Worin die behauptete Undeutlichkeit (Z 5 erster Fall) der Urteilskonstatierungen betreffend Hergang der Tat zum Nachteil der Veronika S***** und zur diesbezüglichen subjektiven Tatseite…
…die hier gar nicht behauptete unrichtige Wiedergabe des Inhalts eines Beweismittels Aktenwidrigkeit bewirken kann, nicht aber nach dem Beschwerdestandpunkt unrichtige Schlussfolgerungen (RIS-Justiz RS0099431, RS0099524, RS0099547). Mit dem Vorwurf reiner Scheinbegründung der Feststellungen zur Beteiligung des Beschwerdeführers an der Tat (Z 5 vierter Fall) geht die lediglich auf einen Halbsatz aus…
…Berechtigung zu. Aktenwidrig sind Entscheidungsgründe nur dann, wenn sie den Inhalt einer Aussage oder eines anderen Beweismittels in seinen wesentlichen Teilen unrichtig wiedergeben (RIS Justiz RS0099547). Ein solches Fehlzitat zeigt die Mängelrüge (Z 5 fünfter Fall) in Bezug auf die zum Motiv der Tat getroffene Feststellung, wonach die Zusage eines…
…Fall) auch deshalb ins Leere, weil die behauptete Abweichung nicht erheblich, also für die Feststellung entscheidender Tatsachen nicht von Bedeutung wäre (vgl aber RIS Justiz RS0099547). [8] Die Rechtsrüge (Z 9 lit a) leitet nicht methodengerecht aus dem Gesetz (§ 201 Abs 1 StGB) ab (vgl aber…
…der argumentativen Basis vermissen (RIS-Justiz RS0124172 [T5]) und zeigt keine unrichtige Wiedergabe eines Beweismittelinhalts durch formellen Vergleich von Zitaten und Aktenlage auf (RIS Justiz RS0099547). Der Einwand, im Ausspruch nach § 260 Abs 1 Z 1 StPO werde zum Schuldspruch A./IV./ der Wert der Zigaretten…
…lediglich bei in seinen wesentlichen Teilen unrichtiger oder unvollständiger Wiedergabe des eine entscheidende Tatsache betreffenden Inhalts einer Aussage oder eines anderen Beweismittels begründete [RIS-Justiz RS0099547]) Aktenwidrigkeit (Z 5 fünfter Fall) gar nicht an und reduziert sich solcherart auf eine im schöffengerichtlichen Verfahren unzulässige Beweiswürdigungskritik (RIS-Justiz RS0099524; RS0099431 [T15…
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