Dass ein einstweiliges Verbot wegen Zeitablaufes überholt ist, nimmt dem Antragsgegner - schon im Hinblick auf Ersatzansprüche nach § 394 EO - noch nicht die für die Sachentscheidung über seinen Rekurs erforderliche Beschwer.
…dem Antragsgegner insbesondere im Hinblick auf Ersatzansprüche nach § 394 EO noch nicht die für die Sachentscheidung über seinen Rekurs erforderliche Beschwer (stRsp RIS-Justiz RS0005521, insbesondere SZ 72/101, zuletzt 8 ObA 172/02f). Das Rekursgericht wird daher unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund in der Sache selbst zu entscheiden haben…
…dem Antragsgegner insbesondere im Hinblick auf Ersatzansprüche nach § 394 EO noch nicht die für die Sachentscheidung über seinen Rekurs erforderliche Beschwer (stRsp RIS-Justiz RS0005521, insbesondere SZ 72/101, zuletzt 6 Ob 22/02g). Das Rekursgericht wird daher unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund in der Sache selbst zu entscheiden haben…
…dass die noch nicht aufgehobene einstweilige Verfügung wegen Zeitablaufs überholt ist, dem Antragsgegner noch nicht die für die Sachentscheidung über seinen Rekurs erforderliche Beschwer nimmt (RS0005521). Solange die einstweilige Verfügung nicht aufgehoben wurde, kann nämlich aufgrund von Zuwiderhandlungen vor Ablauf des Endtermins auch danach noch die Exekution bewilligt werden (7 …
…zu erblicken ist (RIS-Justiz RS0005674, jüngst etwa 9 ObA 147/02m). Zutreffend verweist der Revisionsrekurswerber auf die ständige Judikatur des Obersten Gerichtshofs (RIS-Justiz RS0005521, insbesondere SZ 72/101, zuletzt etwa 9 ObA 147/02m), nach der die Tatsache, dass ein einstweiliges Verbot wegen Zeitablaufs überholt ist, dem Antragsgegner - insbesondere…
…gefährdeten Partei (der Schwiegermutter der gefährdeten Partei, folgend: Antragsgegnerin) ist - bei aufrechter Beschwer trotz Ablaufs der Verfügungsfrist (dazu 10 Ob 426/01x mwN; RIS-Justiz RS0005521) - mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO (iVm §§ 402 Abs 4, 78 EO) unzulässig. 1. Der angezogene Rechtsmittelgrund der Mangelhaftigkeit…
…für den Fall eines Sicherungsantrages nach § 382 Abs 1 Z 8 lit b EO; 1 Ob 2334/96h = JBl 1997, 467 uva; RIS-Justiz RS0005521). Dieses Ergebnis billigt König (in JBl 1996, 599) mit der Auffassung, auch bei inhaltlicher Überholung erlösche die einstweilige Verfügung nicht von selbst, sondern bleibe bis…
…insbesondere im Hinblick auf allfällige Ersatzansprüche nach § 394 EO noch nicht die für die Sachentscheidung über seinen Rekurs erforderliche Beschwer nimmt (stRsp RIS-Justiz RS0005521, insbesondere SZ 72/101, zuletzt 9 ObA 148/02h). Das Rekursgericht wird daher unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund in der Sache selbst zu entscheiden haben…
…schon im Hinblick auf Ersatzansprüche nach § 394 EO – noch nicht die für die Sachentscheidung über den Revisionsrekurs erforderliche Beschwer nimmt (RIS Justiz RS0005521). 9.2. Die vom Rekursgericht als erheblich angesehene Frage nach der Zulässigkeit einstweiliger Verfügungen zur Sicherung von Ansprüchen, die im Verfahren nach § 52…
…und die einstweilige Verfügung damit wegen Zeitablaufes überholt wäre, würde dem Antragsgegner nicht die für die Sachentscheidung über seinen Rekurs erforderliche Beschwer fehlen (RIS-Justiz RS0005521; EvBl 1999/198, 4 Ob 162/99y, 2 Ob 161/99m ua). Gemäß § 382b Abs 1 EO hat das Gericht einer Person, die einem…
…§ 394 EO – noch nicht die für die Sachentscheidung über seinen Rekurs erforderliche Beschwer nimmt (7 Ob 133/17k; RIS-Justiz RS0005521). 3. Nach § 382g Abs 1 EO (Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre) kann der Anspruch auf Unterlassung von Eingriffen in die Privatsphäre…
…schon im Hinblick auf Ersatzansprüche nach § 394 EO – noch nicht die für die Sachentscheidung über seinen Rekurs erforderliche Beschwer nimmt (RIS Justiz RS0005521). Es ist deshalb inhaltlich über den Revisionsrekurs gegen die Erlassung der einstweiligen Verfügung zu entscheiden. 1.2. Der Revisionswerber meint, das Rekursgericht habe sich mit…
…berechtigt. Daß die einstweilige Verfügung wegen Zeitablaufes überholt ist, nimmt dem Antragsgegner noch nicht die für die Sachentscheidung über seinen Rekurs erforderliche Beschwer (RIS-Justiz RS0005521; vgl 4 Ob 162/99y). Die Antragstellerin macht in ihrem Rechtsmittel geltend, § 382b EO enthalte keine Regelung, wann die inkriminierten Handlungen, auf welche sich…
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