Grünes Licht bedeutet kein absolutes Gebot, das Zeichen "Freie Fahrt" zu befolgen; es befreit den Verkehrsteilnehmer nicht von der Verpflichtung, die Verkehrslage zu beobachten und seine Weiterfahrt danach einzurichten.
…zu befolgen; es befreit den Verkehrsteilnehmer nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nicht von der Verpflichtung, die Verkehrslage zu beobachten und seine Weiterfahrt danach einzurichten ( RS0075345 ). [9] Das Berufungsgericht ist vertretbar davon ausgegangen, dass die für den Kläger erkennbare Annäherung eines Einsatzfahrzeuges mit aktiviertem Blaulicht und Folgetonhorn im vorliegenden Einzelfall Anlass…
…zu befolgen; es befreit den Verkehrsteilnehmer nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nicht von der Verpflichtung, die Verkehrslage zu beobachten und seine Weiterfahrt danach einzurichten ( RS0075345 ; RS0075354 ). Die Befugnis, während der Grün-Phase in eine durch Lichtzeichen geregelte Kreuzung einzufahren, wird durch § 38 Abs 4 StVO vielmehr nur…
…Verpflichtung, die Verkehrslage zu beobachten und seine Weiterfahrt danach einzurichten (ZVR 1978/85; ZVR 1984/81; ZVR 1984/171; ZVR 1984/342 uva; RIS-Justiz RS0075345). Grundsätzlich dürfen die bei Grünlicht in eine Kreuzung Einfahrenden wohl darauf vertrauen, dass aus der nunmehr gesperrten Querrichtung niemand mehr in die Kreuzung einfahren wird…
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