Für eine gefährliche Drohung ist nicht erforderlich, dass der Täter das angedrohte Übel verwirklichen will oder kann. Die tatsächliche Erregung von Besorgnissen wird daher nicht verlangt.
… 74 Abs 1 Z 5 StGB) nicht erforderlich ist. Es genügt vielmehr der (beim Opfer erweckte) Eindruck dessen (grundsätzlicher) Realisierbarkeit (RIS-Justiz RS0092132 und RS0092519 [insbesondere T4] sowie Jerabek/Ropper in WK 2 StGB § 74 Rz 23). [16] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher – in Übereinstimmung…
…und Fotos der Zeugin A* angefertigt und auf einem Datenträger gespeichert hat, legt die Rechtsrüge (Z 9 lit a) nicht dar (vgl RIS Justiz RS0092132). [7] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – gemäß § 285d Abs 1 StPO bereits bei der…
…Unversehrtheit von Familienangehörigen; US 7) zu erwecken, auch noch erfordern sollte, dass der Täter das angekündigte Übel auch tatsächlich umzusetzen trachtet (vgl RIS Justiz RS0092132; Jerabek/Ropper in WK² StGB § 74 Rz 23). [59] Die Argumentation betreffend das Vorliegen „milieubedingter Unmutsäußerungen“ sowie die Behauptung…
…1 StGB erforderlich sein sollte, dass der Täter das angedrohte Übel tatsächlich wahr machen will oder dazu überhaupt im Stande ist (vgl aber RIS Justiz RS0092132). Weiters legt er nicht dar, weshalb es für die Erfüllung des Tatbestands erforderlich sein sollte, dass die Drohung beim Opfer tatsächlich Besorgnis erregt (vgl aber…
…vom Willen des Drohenden abhängig sein. Ob der Drohende aber die Drohung tatsächlich wahrmachen will oder dazu überhaupt imstande ist, ist kein Kriterium der Drohung ( RS0092132 ); es genügt, dass die Drohung ernst gemeint und verwirklichbar erscheint (vgl Jerabek/Ropper/Reindl Krauskopf/Schroll in Höpfel/Ratz , WK 2 § 74 StGB…
…Einleitung eines Strafverfahrens tatsächlich zu bewirken, mit anderen Worten Urteilsannahmen zu seiner Intention, das angedrohte Übel zu verwirklichen, erforderlich gewesen wären (vgl aber RIS Justiz RS0092132, RS0092519; Jerabek/Ropper in WK 2 StGB § 74 Rz 26; Schwaighofer ebd § 105 Rz 45 f), wird bloß…
…Übels noch auf eine Nähe des Erfolgseintritts an. Ebenso wenig ist entscheidend, ob die Angeklagten das angedrohte Übel verwirklichen wollten oder konnten (RIS Justiz RS0092687, RS0092132; Eder Rieder in WK 2 StGB § 144 Rz 36; Jerabek/Ropper ebd § 74 Rz 26; Schwaighofer ebd § …
…die Erfüllung des Tatbestands erforderlich sein sollte, dass der Täter das angedrohte Übel tatsächlich wahr machen will oder dazu im Stande ist (RIS Justiz RS0116565, RS0092132, RS0099810). [7] In Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur, jedoch entgegen der dazu erstatteten Äußerung der Verteidigung, war d ie Nichtigkeitsbeschwerde daher bereits bei nichtöffentlicher…
…abhängig sein. Ob der Drohende aber die Drohung tatsächlich wahrmachen will oder dazu überhaupt im Stande ist, stellt kein Kriterium der Drohung dar (RIS-Justiz RS0092132); es genügt dass die Drohung ernstgemeint und verwirklichbar erscheint, das heißt, dass die bedrohte Person nach den Umständen des Falles und nach der Vorstellung des…
…war, das jeweils angedrohte Übel herbeizuführen, stellt kein Kriterium der Drohung dar; es genügt vielmehr, dass die Drohung ernst gemeint und verwirklichbar erscheint (RIS-Justiz RS0092132; Jerabek/Ropper in WK² StGB § 74 Rz 23). Mit dem Vorbringen zum bloßen Einjagen eines Schreckens werden erneut die gegenteiligen Feststellungen zur Ernstlichkeit…
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