Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es auf die Verkehrsauffassung, also auf die durchschnittlichen Anschauungen eines nicht ganz unbeträchtlichen Teils der angesprochenen Verkehrskreise, an. Dabei ist von der Vorstellung auszugehen, die diese Kreise mit der betreffenden Bezeichnung in der Eile des Geschäftsverkehrs schon bei flüchtiger Betrachtung verbinden. Entscheidend ist der Gesamteindruck, nicht eine zergliedernde Betrachtung der Einzelheiten.
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