Schadenersatzansprüche gegen den Hauseigentümer können nur im Fall eigenen Verschuldens seinerseits oder bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1315 ABGB geltend gemacht werden (JBl 1933,367).
…gilt auch für denjenigen, der gemäß § 93 Abs 5 StVO durch vertragliche Übernahme der Pflicht an dessen Stelle getreten ist (RIS Justiz RS0023377 [T2]). 2. Die Klägerin hat zum Anspruchsgrund im erstinstanzlichen Verfahren aber lediglich vorgebracht, auf einem nicht gestreuten Gehsteig zu Sturz gekommen zu sein, für…
…89 = ZVR 1990/107; 2 Ob 11/95; 5 Ob 173/02f = ZVR 2003/108; RIS Justiz RS0023340; RS0023377; Reischauer in Rummel3 § 1315 Rz 20 iVm Rz 1: Dann, wenn der Beauftragte in einem Unterordnungsverhältnis bezüglich der vorzunehmenden Verrichtungen…
…gilt aber nach der Rechtsprechung, dass er für seine Gehilfen nur im Rahmen des § 1315 ABGB einzustehen hat (5 Ob 173/02f = RIS-Justiz RS0023377 [T2]). Die Klägerin hat in erster Instanz nicht behauptet, die Mitarbeiter der Beklagten, die zum Räumen und Streuen verpflichtet waren, wären habituell untüchtig oder gefährlich…
…des § 1315 ABGB (2 Ob 47/07m; 2 Ob 173/11x; 2 Ob 231/12b; RIS Justiz RS0023377 [T2]). Nach der jüngeren Rechtsprechung des erkennenden Senats hat der Geschädigte sowohl bei durch Handlung als auch bei durch Unterlassung verursachten Schäden die Untüchtigkeit des…
…Dienst nicht selbst verrichtet, sondern einen Mitarbeiter eingesetzt. Für das Verschulden des Gehilfen wird lediglich im Rahmen des § 1315 ABGB gehaftet (RIS Justiz RS0023377 [T2, T5]). Für das Verhalten eines Besorgungsgehilfen muss nach dieser Bestimmung einstehen, wer sich einer untüchtigen oder wissentlich einer gefährlichen Person bedient. Aus einem Verhalten…
…können Schadenersatzansprüche gegen den Hauseigentümer nur im Fall eigenen Verschuldens seinerseits oder bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1315 ABGB geltend gemacht werden (RIS-Justiz RS0023377). Eigenes Verschulden kann auf einer mangelhaften Instruktion des Gehilfen oder der Verletzung der gebotenen Überwachungspflicht beruhen (RS0023377 [T1]; RS0029016 [T1]; RS0023340 [T2]). Im hier zu…
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