Die Berücksichtigung seelischer Schmerzen bedarf weder konkreter Behauptungen noch Beweiserhebungen. Auf seelische Schmerzen ist vielmehr Bedacht zu nehmen, wenn nach der Lage des Falles mit solchen zu rechnen ist.
…Instanz hat die Klägerin zur Begründung ihres Schmerzengeldanspruchs durchaus ausreichendes Vorbringen erstattet. So bedarf die Berücksichtigung seelischer Schmerzen weder konkreter Behauptungen noch Beweiserhebungen (RIS Justiz RS0030972). Es sind somit die Urteile der Vorinstanzen aufzuheben. Das Erstgericht wird die Rechtslage mit den Parteien zu erörtern und diesen erforderlichenfalls ergänzendes Vorbringen zu ermöglichen…
… 1325 ABGB. Entgegen der Ansicht des Zweitgerichts ist diese Ungewissheit unter dem Aspekt seelischer Schmerzen als Akzessorium einer Körperverletzung zu berücksichtigen (vgl RIS Justiz RS0030972). Der erkennende Senat erachtet hier zur Abgeltung des Unbills, das der Kläger zu erdulden hatte und in Zukunft noch zu erdulden haben wird, ein Schmerzengeld…
…Vorbringen des hiervon betroffenen Verletzten, um bei der Bemessung „des den erhobenen Umständen angemessenen“ Schmerzengeldes Berücksichtigung zu finden (Danzl aaO Rz 3.48 mwN; RS0030972; vgl LG Wels 22 R 131/21b). Festgestellt worden sei, dass die Klägerin (komprimiert auf den 24-Stunden-Tag) aufgrund des Bruchs und Abgangs der…
…vielmehr Bedacht zu nehmen, wenn nach der Lage des Falles – wie vorliegend beim Opfer eines Mordversuchs - mit solchen zu rechnen ist (vgl RIS-Justiz RS0030972). So muss C* B* zudem künftig hin in dem Bewusstsein der durch die Narbe gegebenen Verunstaltung (ON 64.6, S 76 in ON 267) leben, womit…
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