Der Abschluß eines Vermittlungsauftrages, der für den Minderjährigen die Verpflichtung zur Zahlung erheblicher Provisionen nach sich ziehen würde, kann nicht als zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb dem Kind angefallenen Vermögens im Sinne des § 233 ABGB gerechnet werden. Ein solcher Auftrag ist auch ohne Zweifel von größerer Wichtigkeit.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden