Bei der Verfolgung teilbarer Ansprüche ist jeder Miteigentümer einer Liegenschaft auf die Geltendmachung seines Anteiles beschränkt. Zu den teilbaren Ansprüchen zählen Schadenersatzansprüche in Geld.
…Vorschusses hierauf) zu, so kann jeder einzelne Wohnungseigentümer (nur) den auf seinen Anteil entfallenden Teil begehren. Dieser Anspruch ist auf Geld gerichtet und damit teilbar (RS0013214 [T8, T10]; RS0017118 [T4, T6]). Die Geltendmachung von Deckungskapital durch die Wohnungseigentümer zur Beseitigung von Mängeln an allgemeinen Teilen der Liegenschaft begründet keine Gesamthandforderung (5…
…sich also ohne Wertverlust in Teilleistungen zerlegen lässt. Geldforderungen – wie hier – sind ihrer Natur nach teilbar (vgl 6 Ob 599/94; RS0013214; RS0017118; RS0017289), sodass die Kläger im Rechtsverhältnis zur Beklagten keine Rechtsgemeinschaft in Form einer Erbengemeinschaft im Sinne des § 550 ABGB mehr bilden. Vielmehr sind…
…auf Ersatz des Deckungskapitals für die Sanierung von Mängeln an allgemeinen Teilen eines Hauses keine unterschiedliche Rechtslage (vgl zur nunmehr gefestigten jüngeren Rechtsprechung RIS Justiz RS0013214 [T8, T10, T11]; RS0013213 [T12, T16]; RS0017118 [T4, T6, T8]). 4. Soweit die Klägerin darzulegen versucht, dass sie die Unwahrheit der Äußerung nicht kennen…
…ist, diese sich also ohne Wertverlust in Teilleistungen zerlegen lässt. Geldforderungen sind ihrer Natur nach teilbar (vgl 6 Ob 599/94; RIS Justiz RS0013214, RS0017118, RS0017289; Gamerith/Wendehorst in Rummel/Lukas 4 § 889 Rz 3 und 5; P. Bydlinski in KBB 4 § 889…
…oben ausgeführt – vom Berufungsgericht im Sinne der gesicherten Judikatur zutreffend verneint wurde. Geldforderungen sind – wie im gegenständlichen Fall – ihrer Natur nach teilbar ( RS0013214; RS0017118; RS0017289 ). Eine solche Teilbarkeit bedarf keines Beweises. [46] Die hier vorliegende Teilbarkeit der Forderungen blendet die Revision der Kläger auch insoweit aus, wenn sie…
…erhebliche Rechtsfrage relevierte These, dass die gemäß § 67 VersVG auf sie übergegangenen Schadenersatzansprüche, die als Geldforderungen ihrer Natur nach teilbare Ansprüche sind (RIS-Justiz RS0013214, RS0017118; Apathy/Riedler in Schwimann, ABGB³ § 889 Rz 2), wegen des (behaupteten) Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung als die Solidarhaftung sämtlicher Miterben auslösende unteilbare Ansprüche…
…143/12h; 5 Ob 245/10f mwN ). 3. Der Kläger macht einen Schadenersatzanspruch geltend, der, soweit er Miteigentümern zusteht, teilbar ist (RIS Justiz RS0013214; RS0017289) und dessen gesonderter Geltendmachung durch einen einzelnen Miteigentümer keine spezifischen Gemeinschaftsinteressen entgegenstehen, die gewahrt werden müssten und die Annahme einer Gesamthandforderung nahelegten (vgl Parapatits…
…der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bzw dem Zweitbeklagten nach § 1313a ABGB zuzurechnen. Zwar zählen Schadenersatzansprüche in Geld grundsätzlich zu den teilbaren Ansprüchen (RIS Justiz RS0013214; G. Kodek in Kletečka/Schauer , ABGB ON § 889 Rz 7). Nach der Rechtsprechung haften jedoch die eine bürgerlich rechtliche Erwerbsgesellschaft bildenden Personen…
…einem vom Erwerber mit dem Veräußerer abgeschlossenen Vertrag resultiert, nur der Erwerber forderungsberechtigt ist (vgl 5 Ob 147/97x = SZ 70/129; RIS-Justiz RS0082907; RS0013214; Gamerith in Rummel² Rz 5 zu § 848 ABGB). Zum Unterschied von jenen Fällen, die den von der Revisionswerberin zitierten Entscheidungen 5 Ob 296…
…RIS-Justiz RS0017118) dahin zu beurteilen, dass mehreren Wohnungseigentümern jeweils nur der auf ihren Anteil entfallende Teil des eingesetzten Deckungskapitals zusteht (vgl auch RIS-Justiz RS0013214 [T10] = RS0013213 [T12] = RS0017118 [T6]). Diese Ansicht findet auch die Zustimmung der Lehre (vgl Perner in Fenyves/Kerschner/Vonkilch , Klang³ § 890 Rz…
…auf seinen Anteil beschränkt, handelt es sich doch um eine teilbare Geldforderung (7 Ob 189/07f = wobl 2008/49 [ Perner ]; RIS Justiz RS0013214; Oberhammer aaO Rz 11). Der Ausgleichsanspruch ist daher von der Größe des ideellen Miteigentumsanteils abhängig; diesen Anteil kann jeder Miteigentümer im eigenen Namen einfordern ( Perner…
…Klägerin (5 Ob 235/12p = ZVR 2014/58). 2. Das Berufungsgericht ging – unter Berufung auf höchstgerichtliche Rechtsprechung (RIS Justiz RS0082907, RS0013214) – davon aus, beim geltend gemachten Schadenersatzanspruch handle es sich nicht um einen Anspruch der Gemeinschaft, sondern der einzelnen Mit- und Wohnungseigentümer aus den mit…
…des erkennenden Senats) vor, von der abzugehen kein Anlass besteht. So wurde schon zu 5 Ob 296/00s (= RIS Justiz RS0017118 [T4 und T5] = RS0013214 [T8]) klargestellt, dass dann, wenn - wie hier - Schadenersatzansprüche einzelner Mit- und Wohnungseigentümer aus individuellen Verträgen mit dem Bauträger resultieren, den Klägern jeweils nur der auf…
…1 Ob 30/94 [SZ 68/41], 1 Ob 178/97a [NZ 1998, 209] und zuletzt 5 Ob 193/01w [unveröffentlicht]; RIS-Justiz RS0041447, RS0035631, RS0013214). Die Entschädigung kann also für mehrere Miteigentümer jeweils verschieden hoch sein, zB wenn nicht alle Miteigentümer das Gericht anrufen und die gerichtliche Entschädigungsfestsetzung, die sich…
…Vorschusses hierauf) zu, kann jeder einzelne Wohnungseigentümer nur den auf seinen Anteil entfallenden Teil begehren. D ieser Anspruch ist auf Geld gerichtet und damit teilbar (RS0013214 [T8, T10]; RS0017118 [T4, T6]). Die Geltendmachung von Deckungskapital durch den Wohnungseigentümer zur Beseitigung von Mängeln an allgemeinen Teilen der Liegenschaft begründet also keine Gesamthandforderung…
…2 Ob 213/15k; zum Feststellungsbegehren s nur 5 Ob 207/10t), daher jeder auf seinen Anteil beschränkt (vgl RIS Justiz RS0013214). Nur wenn eine einheitliche Streitpartei iSd § 14 ZPO vorläge, was aber hier – wie dargelegt – nicht der Fall ist, hätte der am…
…einem von Erwerber einer Wohnung mit dem Bauträger abgeschlossenen Vertrag nur dem Erwerber und nicht der Wohnungseigentumsgemeinschaft zu (SZ 70/129; RIS Justiz RS0082907; RS0013214; uva; H. Löcker in Hausmann/Vonkilch, Österreichisches Wohnrecht Rz 100 f zu § 18 WEG). Bei Ansprüchen aus solchen Vertragsverhältnissen ist…
… Ob 142/03y; 5 Ob 21/09p; 5 Ob 207/10t; 1 Ob 184/12h; RIS-Justiz RS0013214 [T8, T10], RS0017118 [T4, T6]). Diese Rechtsfolge wurde auch für den Fall angenommen, dass individuelle Ansprüche einzelner Mit- und Wohnungseigentümer erloschen oder in eine Naturalobligation…
…Hauses wohl ein Gesamtanspruch sei, treffe dies nicht auf die Forderung nach Verbesserungskapital für Mängelbeseitigung bzw auf Begehren eines Vorschusses für Verbesserungskapital zu (RIS Justiz RS0013214 [T10] = RIS Justiz RS0013213 [T12] = RIS Justiz RS0017118 [T6] = RdW 2004/113 [zust Perner ]). Deshalb sei das Hauptbegehren der Kläger einschließlich des Feststellungsbegehrens, das…
…Bei Schadenersatzansprüchen in Geld (als teilbarer Sache: § 889 ABGB) scheidet jedoch eine Gesamthandgläubigerschaft dergestalt, dass beide Kläger die gesamte Summe fordern dürften, aus (RS0013214; RS0017289). Die Ansprüche mehrerer Geschädigter sind nicht zusammenzurechnen (RS0110982). Ein Verständnis des Klagevorbringens dahin, dass nur der Erstkläger (etwa weil auch die Zahlung für das…
…verpflichtet wurde, beantragt sie, das Klagebegehren der zweitklagenden Partei abzuweisen. Auch wenn die Beklagte zutreffend darauf hinweist, dass Geldansprüche grundsätzlich teilbar sind (vgl RIS Justiz RS0013214 [T10, T11, T13]; RS0017289), kann ihr nicht dahin gefolgt werden, dass das Klagebegehren zwingend so zu lesen wäre, dass damit jeder Kläger nur 10.000 …
…sei jeder Miteigentümer einer Liegenschaft auf die Geltendmachung seines Anspruchs beschränkt, zu den teilbaren Ansprüchen zählten Schadenersatzansprüche in Geld, ist überholt. Die in RIS Justiz RS0013214 dazu angeführten jüngeren Entscheidungen betrafen andere Sachverhalte: SZ 68/41 hatte eine Entschädigungsleistung nach § 15 Abs 1 WRG an mehrere, gekoppelte…
…damit teilbare Anspruch dahin zu verstehen, dass mehreren Wohnungseigentümern jeweils nur der auf ihren Anteil entfallende Teil des eingesetzten Deckungskapitals zusteht (RIS Justiz RS0013213 [T12] = RS0013214 [T10] = RS0017118 [T6]). 2. Grundlage für die geltend gemachten Ansprüche sind nach dem Klagevorbringen die von den ursprünglichen Erwerbern mit der Beklagten abgeschlossenen Kaufverträge…
… Den Rechtsausführungen ist voranzustellen, dass die Legitimation der Erstklägerin und die vom Berufungsgericht vertretene Rechtsansicht zur Teilbarkeit der Klageforderung (dazu RIS Justiz RS0017118 [T8]; RS0013214) in der Revision des Beklagten nicht in Frage gestellt wird. Im Revisionsverfahren ist auch nicht mehr strittig, dass der Beklagte im Auftrag beider Kläger die…
…an der Forderung aufgrund seines Miteigentumsanteils eindeutig bestimmen lässt, der Teilhaber einer gemeinsamen Sache zur Geltendmachung, beschränkt auf dessen Teilanspruch legitimiert ist (vgl RIS Justiz RS0013214). Eine Forderung ist teilbar, wenn die Leistung teilbar ist, sie sich also ohne Wertverlust in Teilleistungen zerlegen lässt. Geldforderungen sind ihrer Natur nach teilbar (vgl…
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