Die Strafgerichte sind in der freien Würdigung des bedenklichen Charakters des Besitzers gewisser Gegenstände durch einen Angeklagten weder durch § 323 ABGB noch durch eine andere Rechtsvermutung beschränkt.
…bedenklich ist, hat das Gericht in freier Würdigung und ohne Bindung an § 323 ABGB oder eine andere Rechtsvermutung zu beurteilen (vgl RIS-Justiz RS0010163). Im vorliegenden Fall beziehen sich die Anordnung der Aufnahme in die Ediktsdatei und der Ausspruch nach § 378 StPO auf (rechtskräftig) gemäß § …
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