Obligatorische Rechtsverhältnisse (hier Wohnungsleihe), gehen bei einer Einzelnachfolge grundsätzlich nur bei einer entsprechenden Vereinbarung auf den Rechtsnachfolger über (ähnlich SZ 27/216).
…der Vereinbarung aus dem Jahr 1992 gerade nicht gekommen war. [15] 2.2. Damit ist aber mit den Vorinstanzen im Sinn der ständigen Rechtsprechung (RS0011871; RS0013619 [T1]) davon auszugehen, dass dieses obligatorische Rechtsverhältnis im Weg der Einzelrechtsnachfolge nur bei entsprechender Vereinbarung auf den Zweitbeklagten übergehen hätte können. Dazu wird judiziert…
…Servitut durch einen Einzelrechtsnachfolger übernommen, ist sie auch diesem gegenüber wirksam (1 Ob 300/01a, 1 Ob 128/98z, 7 Ob 286/99f, RIS-Justiz RS0011871) und die Kläger zur Duldung verpflichtet. Der Rekurs, der zu dieser Frage keine Erörterung enthält, war mangels erheblicher Rechtsfrage zurückzuweisen.…
…jedoch nur die Vertragsparteien, sind aber gegen deren Gesamtrechtsnachfolger und bei Übernahme auch durch einen Einzelrechtsnachfolger diesem gegenüber wirksam (1 Ob 128/98z; RIS-Justiz RS0011871, 0011673). Für den Begriff einer sog offenkundigen Dienstbarkeit ist es wesentlich, ob man vom dienenden Grundstück aus bei einiger Aufmerksamkeit Einrichtungen oder Vorgänge wahrnehmen kann…
…SZ 72/192; 1 Ob 300/01a; 7 Ob 176/01k mwN; 6 Ob 162/02w; RIS Justiz RS0011871; RS0011649 [T1]; RS0011673 [T5]; zuletzt: 1 Ob 259/02y). Der diesbezüglichen Beurteilung, dass eine derartige vertragliche Übernahme mit dem Beklagten nicht vereinbart worden…
…aus. 2.7 Obligatorische Nutzungsrechte gehen außer im Fall des § 1120 ABGB auf den Einzelrechtsnachfolger zwar nur bei ausdrücklicher Überbindung über (RIS Justiz RS0011871 [T8, T10]). Offenkundige, auf einem gültigen Titel (wie einem auch konkludent geschlossenen Servitutsbestellungsvertrag: RIS-Justiz RS0114010; RS0111562) beruhende, nicht verbücherte Servituten muss der Erwerber nach…
…Vereinbarungen bereits ausgesprochen, dass darin zB die Übernahme eines obligatorischen Rechtsverhältnisses durch den Einzelrechtsnachfolger (vgl 7 Ob 53/05b, 7 Ob 290/03b; RIS-Justiz RS0011871 [T3, 6 und 12]) bzw die Übernahme einer Benützungsvereinbarung (5 Ob 47/97s; RIS-Justiz RS0013619) zu sehen ist. Die Antragsteller können daher als Rechtsnachfolger…
…dann gegenüber dem Einzelrechtsnachfolger wirksam, wenn er von diesem Recht wusste; der Einzelrechtsnachfolger tritt vielmehr in das obligatorische Schuldverhältnis nur bei entsprechender Vereinbarung (Vertragsübernahme) ein (RS0011871 [T8, T9, T10]; vgl RS0011649 [T1]). Gegenüber dem Beklagten hätte sich der Kläger daher auf sein obligatorisches Recht unabhängig davon, ob sein Onkel es ihm…
…des Wohnrechts zu schließen, ins Leere. 4.2.2 Obligatorische Rechtsverhältnisse gehen bei einer Einzelrechtsnachfolge nur bei einer entsprechenden Vereinbarung auf den Rechtsnachfolger über (RIS Justiz RS0011871). Ein solches ist selbst dann gegenüber dem Einzelrechtsnachfolger nicht wirksam, wenn er von diesem Recht wusste, der Einzelrechtsnachfolger tritt vielmehr in das obligatorische Schuldverhältnis nur…
…Da - wie hier - ein Einzelrechtsnachfolger mangels Anwendbarkeit des § 1120 ABGB nur bei entsprechender Vereinbarung an ein Prekarium gebunden ist (RIS-Justiz RS0011871, RS0021222; Parapatits in Kodek/Schwimann , ABGB 4 § 974 Rz 5 ua) und eine solche Vereinbarung im Zuge des Liegenschaftserwerbs im Jahr …
…Vertragseintritts weder die Zustimmung noch die Kenntnis des Bestandnehmers erforderlich ist (RS0104141). Es kommt somit zu einer gesetzlichen Vertragsübernahme auf Bestandgeberseite (RS0021130 [T2]; vgl auch RS0011871 [T8, T10 und T13]). [11] 2. Im Anlassfall hat der Betreibende durch die mit dem Exekutionsantrag vorgelegten öffentlichen Urkunden, nämlich den Exekutionstitel, den Kaufvertrag zwischen…
…etwa die Wohnungsleihe, aber auch die prekaristische Gebrauchsüberlassung oder ein „familienrechtliches Wohnverhältnis" - nicht zutrifft, sofern eine einvernehmliche Vertragsübernahme nicht vorliegt (vgl nur RIS Justiz RS0011871). Es sind daher auch Erwägungen darüber obsolet, ob es sich bei der Vereinbarung zwischen der Beklagten und deren Mutter um eine Wohnungsleihe mit einem zumindest…
…502 Abs 1 ZPO auf. [18] 5. Obligatorische Rechtsverhältnisse gehen bei einer Einzelrechtsnachfolge grundsätzlich nur bei einer entsprechenden Vereinbarung auf den Rechtsnachfolger über (RS0011871). [19] Eine derartige Vereinbarung wird von der Rechtsprechung insbesondere im Bereich des Bestandrechts auch im vertraglichen Eintritt des Erwerbers in sämtliche Rechte und Pflichten des…
…Rechtsansicht, wonach die (auch) vom Vater der Beklagten eingegangene Optionsverpflichtung nicht auf die Beklagten (als Einzelrechtsnachfolger) überbunden worden sei (vgl zu diesem Erfordernis RIS Justiz RS0011871 [insb T14]). Ob ein Vertrag (hier der Schenkungsvertrag zwischen den Beklagten und ihrem Vater) richtig ausgelegt wurde, könnte aber nur dann eine Rechtsfrage iSd §…
…wirksam, wenn er von diesem Recht wusste; er tritt vielmehr in ein obligatorisches Schuldverhältnis im Wege der Vertragsübernahme ein (MietSlg 42.025; MietSlg 41.035; RIS-Justiz RS0011871). Die in der Entscheidung MietSlg 43.042 zur Frage der Offenkundigkeit zitierten Entscheidungen betrafen ebenso wie die Entscheidungen 1 Ob 128/98z und 4 Ob 285…
…einen Einzelrechtsnachfolger auch diesem gegenüber wirksam (1 Ob 128/98z; 7 Ob 286/99f, RZ 2000/44; 4 Ob 285/00s je mwN; RIS Justiz RS0011871; RS0011673). Nach herrschender Meinung wird das Eintragungsprinzip dann durchbrochen, wenn der Belastete die Dienstbarkeit kannte oder sie offenkundig ist. Wer in Kenntnis der Ausübung von…
…die Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten des Veräußerers auf den Erwerber vorsehen, sieht die Rechtsprechung als für eine Überbindung von obligatorischen Rechten ausreichend an (vgl RS0011871; RS0013619), soweit es um Rechte und Pflichten geht, die unmittelbar mit der Nutzung der veräußerten Liegenschaft oder des veräußerten Liegenschaftsanteils zusammenhängen (RS0013619 [T3]; 5 …
…aber für ein bloß obligatorisch eingeräumtes Wohnrecht einschlägig seien; zuletzt 3 Ob 164/15m und 7 Ob 107/17m; RIS Justiz RS0011871). Auf die Einordnung des Rechtsverhältnisses zwischen den (Schwieger-)Eltern und den Beklagten als bloß dem Familienverhältnis entsprechender faktischer Wohnzustand oder als obligatorisches Wohnungsgebrauchsrecht, worin wegen…
…hier der Klägerin) wirksam, wenn er von diesem Recht wusste; der Einzelrechtsnachfolger tritt vielmehr in das obligatorische Schuldverhältnis nur im Wege der Vertragsübernahme ein (vgl RS0011871 [insb T8, T9]; RS0011649 [T1]; RS0011673 [T5]). [21] 2 . 4.2 Das Berufungsgericht vertrat , dass die Klägerin die Liegenschaft mit allen Rechten und Pflichten, mit denen…
…durch einen Einzelrechtsnachfolger diesem gegenüber wirksam (1 Ob 128/98z; 7 Ob 286/99f, RZ 2000/44; 4 Ob 285/00s je mwN; RIS-Justiz RS0011871; RS0011673). Durchbrochen wird das Eintragungsprinzip nach hM (aA Koziol/Welser, Bürgerliches Recht11 I 383 und Apathy, Die publizianische Klage 55) dann, wenn der Belastete die…
…in das obligatorische Schuldverhältnis nur im Wege der Vertragsübernahme ein. Eine im Gesetz angeordnete Vertragsübernahme eines Dauerschuldverhältnisses enthält nur § 1120 ABGB (RIS Justiz RS0011871 [T10]), der ausschließlich auf „echte“ Mietverträge anzuwenden ist (9 Ob 93/99p; 1 Ob 132/08f; RIS-Justiz RS0021161…
…übernommene Verpflichtung zur kostenlosen Abtretung von Grundstücksteilen, gehen bei einer Einzelrechtsnachfolge grundsätzlich nur dann auf den Rechtsnachfolger über, wenn dies entsprechend vereinbart wird (RIS-Justiz RS0011871). Das Rekursgericht ist daher an sich zutreffend davon ausgegangen, dass im vorliegenden Fall der Nachweis erforderlich ist, dass der Einspruchswerber als Einzelrechtsnachfolger der S***** GmbH…
…Rechte und Pflichten des Veräußerers auf den Erwerber vorsehen, wurden von der Rechtsprechung als f ür eine Überbindung von obligatorischen Rechten als ausreichend angesehen (vgl RS0011871, RS0013619, RS0017051), soweit es sich – wie etwa im hier zu beurteilenden Fall einer Zweckwidmung – um solche Rechte und Pflichten handelt, die unmittelbar mit…
…ein obligatorisches Wohnrecht auf deren Lebensdauer ein. Diese obligatorische Verpflichtung geht zwar beim Einzelrechtsnachfolger nur dann über, wenn sie von ihm übernommen wird (RIS-Justiz RS0011871), im Falle der Gesamtrechtsnachfolge hingegen geht sie auf den Erben über (RIS-Justiz RS0011594). Die vor der Einantwortung vorgenommene Erbteilung ist durch die Einantwortung bedingt…
…Klägerin die Last des Wohnrechts nicht übernommen habe, weil obligatorische Rechtsverhältnisse bei einer Einzelrechtsnachfolge nur bei entsprechender Vereinbarung auf den Rechtsnachfolger übergehen (vgl RIS Justiz RS0011871). Ein solches obligatorisches Rechtsverhältnis ist selbst dann gegenüber dem Einzelrechtsnachfolger nicht wirksam, wenn er von diesem Recht wusste; der Einzelrechtsnachfolger tritt vielmehr in das obligatorische…
…er es ausdrücklich oder schlüssig übernommen hat, entspricht der völlig einhelligen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (vgl die schon vom Berufungsgericht zitierten Entscheidungen; ferner Ris-Justiz RS0011871; zuletzt SZ 69/71). Da der Beklagte in erster Instanz eine derartige Übernahme des von ihm geltend gemachten Rechtes nicht einmal behauptet hat, kann daher…
…ihrem Vater. Obligatorische Rechtsverhältnisse (hier: eine allfällige Kaufoption) gehen nach gesicherter Rechtsprechung bei einer Einzelrechtsnachfolge grundsätzlich nur bei einer entsprechenden Vereinbarung auf den Rechtsnachfolger über (RS0011871). 1.2 Die in der Revision bekämpfte Ansicht des Berufungsgerichts, dass die Passagen im Schenkungsvertrag, wonach „ alle Rechte und Pflichten an vertragsgegenständlichen Liegenschaften “…
…236/15g). Vergleichbare Vertragsklauseln können beispielsweise zur Bindung des Erwerbers an Benützungsregelungen (RIS Justiz RS0013619), nicht verbücherte Dienstbarkeiten und andere bloß obligatorische Rechtsverhältnisse (RIS Justiz RS0011871) führen. 4. Einer weiteren Begründung bedarf dieser Beschluss nicht (§ 71 Abs 3 AußStrG).…
…so kann er sich diesbezüglich nur an seinen Vertragspartner halten (RIS Justiz RS0021797). Ein Übergang (Forderungsabtretung) kann aber vereinbart werden (vgl RIS Justiz RS0021797 [T4], RS0011871). 1.2. Nach dem Kaufvertrag erwarb der Kläger vom Voreigentümer die Liegenschaft mit allen Rechten und Pflichten sowie Vorteilen, „mit denen der Verkäufer die…
…mit der Zweitnebenintervenientin erwachsene Recht auf Zustimmung sei rein obligatorischer Natur. Dass obligatorische Rechtsverhältnisse nur bei entsprechender Vereinbarung auf den Einzelrechtsnachfolger übergehen, entspricht der Rechtsprechung (RS0011871). Zwar wird die Vereinbarung, einen Miteigentumsanteil mit allen Rechten und Pflichten, mit welchen ihn sein Vorgänger besessen und benutzt hat, zu übernehmen, in der Regel…
…wenn dem Einzelrechtsnachfolger die Liegenschaft mit allen Rechten und Pflichten, mit denen diese seine Rechtsvorgänger benutzt hatten, schenkungsweise übertragen wurde (MietSlg 42.025 mwN; RIS-Justiz RS0011871). Die Ansicht des Berufungsgerichtes, die schenkungsweise Übergabe einer Liegenschaft mit den gleichen Rechten und Pflichten, wie sie der Geschenkgeber gehabt habe, bewirke grundsätzlich auch eine…
Rückverweise