§ 19 EisbG 1957 kommt als lex specialis gegenüber den generellen Normen der §§ 364 Abs 2, 364 a ABGB ausschließlich zur Anwendung.
…in § 19 Abs 2 EisbG 1957 enthaltene Haftungsbestimmung als lex specialis abgelehnt (SZ 38/2; 6 Ob 168/06h; RIS-Justiz RS0037960). Diese Bestimmung wurde mit der Novelle des Eisenbahngesetzes, BGBl I 2006/125, mit Wirksamkeit vom 26. 7. 2006 als „nicht…
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