Bei der Entscheidung über einen Aufschiebungsantrag kommt es nicht darauf an, ob die Klage "aussichtsreich" ist, sondern darauf, ob sie als "offenbar aussichtslos" angesehen werden muss.
…mangelnden Erfolgsaussichten zur Abweisung des Aufschiebungsantrags führen müssen, war dieser doch mit hoher Wahrscheinlichkeit aussichtslos (stRsp, zuletzt 3 Ob 248/03x; RIS Justiz RS0001979; RS0103124; Jakusch aaO § 42 Rz 65; Deixler Hübner aaO § 42 Rz 20, je mwN), weil die…
…JBl 1950, 291; 3 Ob 1/63 und zahlreicher weitere E zu RIS-Justiz RS0001522; 3 Ob 142/64 und zahlreicher weitere E RIS-Justiz RS0001979; jüngst etwa SZ 70/77 und 3 Ob 223/98k) und Lehre (Heller/Berger/Stix 537, 550; Rechberger/Simotta ExV2 Rz 273; Holzhammer, ZVR4 118…
…Ansicht des Verpflichteten einen Aufschiebungsgrund in analoger Anwendung von § 42 EO bildenden Antrags scheitern hätte müssen (stRsp, zuletzt 1 Ob 48/02v; RIS-Justiz RS0001979; Jakusch in Angst, EO, § 42 Rz 65; Deixler-Hübner in Burgstaller/Deixler-Hübner, EO, § 42 Rz 20, je mwN). Somit stehen ihm auch…
…es nicht darauf an, ob die Klage „aussichtsreich“ ist, sondern darauf, ob sie als „offenbar aussichtslos“ angesehen werden muss (RIS Justiz RS0001979). In der Entscheidung 3 Ob 163/13m wurde klargestellt, dass es bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einer den Aufschiebungsgrund bildenden Klage nur auf…
…es nicht darauf an, ob die Klage „aussichtsreich“ ist, sondern darauf, ob sie als „offenbar aussichtslos“ angesehen werden muss (RIS Justiz RS0001979); das ist dann der Fall, wenn der Klageerfolg schon nach den Klagebehauptungen zweifelhaft ist (RIS Justiz RS0001522). 3.4. In der Literatur ( Jakusch in Angst…
…die Erfolgsaussichten der Aufschiebungsaktion zu berücksichtigen. Eine Aufschiebung bei einer offenbar (oder mit hoher Wahrscheinlichkeit) aussichtslosen Aktion ist nicht zu bewilligen (RIS-Justiz RS0001819, RS0001786, RS0001979). IdS war der Rekurs als mit hoher Wahrscheinlichkeit aussichtslos zu qualifizieren, sodass auch aus diesem Grund eine Aufschiebung nicht in Betracht kam. Der Rekurswerber kann…
…42 Z 5 EO beantragen. Diesem Aufschiebungsantrag wäre immer dann stattzugeben, wenn die Klageführung nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit als aussichtslos zu beurteilen ist (RIS-Justiz RS0001979). Allerdings ist die Aufschiebung der Exekution gemäß § 44 Abs 2 EO von einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn die Tatsachen, auf die sich…
…einen Aufschiebungsantrag kommt es nicht darauf an, ob die Klage „aussichtsreich“ ist, sondern darauf, ob sie „offenbar aussichtslos“ ist (RIS Justiz RS0001979). 2.2 In der Entscheidung 3 Ob 163/13m wurde klargestellt, dass es bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einer den Aufschiebungsgrund bildenden Klage…
…der Erfolgsaussichten einer den Aufschiebungsgrund bildenden Klage nur auf Rechtsfragen und damit auf die Schlüssigkeit der Klage ankommt (3 Ob 129/16s mwN = RS0001979 [T12]). [7] Die in der Äußerung zum Aufschiebungsantrag ausführlich vorgebrachten und in dritter Instanz wiederholten inhaltlichen Einwendungen der Betreibenden gegen das Vorbringen der Oppositionsklage sind…
…08w und 3 Ob 29/09z); zudem ist sie ausgeschlossen, wenn die Klageführung mit hoher Wahrscheinlichkeit als aussichtslos zu beurteilen ist (RIS-Justiz RS0001979; vgl auch RS0001522; zuletzt ausführlich 3 Ob 163/13m = ecolex 2013, 994). (b) Von diesen Erfordernissen könnte jedoch in unionsrechtskonformer Auslegung des…
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