Diese Gesetzesstelle greift nicht nur bei Wegfall des Geschäftszweckes ein, sondern allgemein bei Wegfall jener Umstände, die nach Interessenabwägung und nach dem Sinn des Geschäftes die Grundlage der Leistung bildeten.
…2. Die Leistungskondiktion nach § 1435 ABGB wird von der Rechtsprechung allgemein auf die Rückforderung zweckverfehlender Leistungen nach Wegfall des Leistungsgrundes angewandt (vgl RS0033931). In Analogie zu § 1435 ABGB gewährt die Rechtsprechung auch eine Kondiktion wegen Nichteintritts des erwarteten Erfolgs (conditio causa data causa non secuta). Diese…
…allgemein diejenigen Umstände weggefallen sind, die nach der Interessenabwägung und nach dem Sinn und Zweck des Geschäfts die Grundlage der Leistung gewesen waren (RIS Justiz RS0033931; RS0033952 [T9]). Hiezu bedarf es keiner ausdrücklichen Abrede über den Rechtsgrund der Zuwendung; es muss aber doch das Motiv und der Zweck der Leistung in…
…Im vorliegenden Fall resultiert aber der Ausschluss eines Bereicherungsanspruchs aus dem die Vermögensverschiebung rechtfertigenden, mangels erfolgreicher Anfechtung gültigen Schenkungsvertrag (vgl RIS-Justiz RS0033585; RS0028179; RS0020022; RS0033931 [T1]). Mangels einer Rechtsfrage von der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO war daher die außerordentliche Revision zurückzuweisen.…
…nicht nur bei der vorzeitigen Auflösung von Dauerschuldverhältnissen (RS0131589), sondern wird von der Rechtsprechung allgemein auf die Rückforderung zweckverfehlender Leistungen nach Wegfall des Leistungsgrundes angewandt (RS0033931; 10 Ob 81/18m). Die Fälligkeit solcher Ansprüche hat zur Voraussetzung, dass objektiv hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass mit der Erfüllung seiner…
…bei Wegfall des Geschäftszwecks ein, sondern allgemein bei Wegfall jener Umstände, die nach Interessenabwägung und nach dem Sinn des Geschäfts die Grundlage der Leistung bildeten (RS0033931). 3.3. Davon ausgehend hat der Oberste Gerichtshof in zwei Entscheidungen auf § 1435 ABGB gestützten Bereicherungsklagen Berechtigung zuerkannt, die auf die Rückforderung von…
…bei Wegfall des Geschäftszwecks ein, sondern allgemein bei Wegfall jener Umstände, die nach Interessenabwägung und nach dem Sinn des Geschäfts die Grundlage der Leistung bildeten (RS0033931). Der Bestimmung des § 1435 ABGB sind demnach der Wegfall der Schuld, der Wegfall einer sonstigen Leistungsgrundlage oder der Nichteintritt einer erwarteten Entwicklung zu…
…vorzeitigen Auflösung von Dauerschuldverhältnissen (RIS Justiz RS0131589), sondern wird von der Rechtsprechung allgemein auf die Rückforderung zweckverfehlender Leistungen nach Wegfall des Leistungsgrundes angewandt (RIS Justiz RS0033931). Dass auch Vorschüsse nach § 1435 ABGB kondiziert werden können, wenn der gewährte Vorschuss seinen bestimmungsgemäßen Zweck verfehlt, entspricht der Rechtsprechung auch zu Zielschuldverhältnissen…
…darstellt (RIS-Justiz RS0019325). Bei einer Rückzahlungsverpflichtung aus einem Darlehensvertrag scheidet ein auf Bereicherungsrechte gestützter Kondiktionsanspruch im Sinn des § 1435 ABGB aus (RIS-Justiz RS0033931; RS0033585). Die in der Judikatur entwickelten Kriterien zu der Zweckverfehlung von Leistungen bei Auflösung der Lebensgemeinschaft und der Forderung auf Verschaffung des Restnutzes, auf die…
…der rechtlichen Beurteilung als "überschießend" nicht zu berücksichtigen (vgl RS0037972 [T14 und T18]). Auch wenn es zutrifft, dass § 1435 ABGB nur subsidiär gilt (vgl RS0033931 [T1]), kann hier daraus für die Beklagte nichts gewonnen werden, weil bei richtiger rechtlicher Beurteilung davon auszugehen ist, dass die Streitteile keine Vereinbarung darüber getroffen…
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