Der Verpflichtete hat bei einer Exekutionsführung nach § 8 EO die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufschiebung nach § 42 Abs 1 Z 4 EO zu stellen oder eine Klage nach § 36 EO einzubringen, wenn die Voraussetzungen hiefür vorliegen.
… 42 Abs 1 Z 4 EO als lex specialis einer Klage nach § 36 EO vorgeht (in diesem Sinn RIS Justiz RS0002040 [T6] und Jakusch in Angst 3 § 35 Rz 34 und § 36 Rz 16), die Impugnationsklage jedenfalls nicht zu dem…
…des Obersten Gerichtshofs zu § 42 Abs 1 Z 4 EO (EvBl 1964/52 u.a., zuletzt 3 Ob 7/05h = JBl 2005, 523; RIS-Justiz RS0002040; 3 Ob 107/02k = RPflE 2002/104), allerdings nicht zum Verzicht auf die Gegenleistung beim Zug-um-Zug-Titel. Ein gänzlicher Verzicht der Verpflichteten auf…
…gewahrt sehen möchte, dass es aber grundsätzlich Sache des Verpflichteten ist, für die Durchsetzung dieses Rechts zu sorgen (3 Ob 7/05h mwN = RS0002040 [T4]). Der Umstand, dass die Erbringung der Gegenleistung nachträglich unmöglich geworden ist, damit feststeht, dass diese Voraussetzung der Hauptleistung nicht mehr eintreten kann und der…
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