Das Veräußerungsverbot nach § 26 WBFG 1954 verhindert seinem ausdrücklichen Wortlaut nach nur Rechtsgeschäfte unter Lebenden, die ohne schriftliche Zustimmung des Landes abgeschlossen werden, nicht aber Exekutionsmaßnahmen.
…1.4. Der Oberste Gerichtshof hat auch schon ausgesprochen, dass in Wohnbauförderungs Gesetzen vorgesehene Veräußerungsverbote, die auf Rechtsgeschäfte unter Lebenden abstellen, Exekutionsmaßnahmen nicht hindern (RIS Justiz RS0002683); es soll damit auch nicht die Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft ausgeschlossen werden, sodass es einem Exekutionsverfahren zur Versteigerung einer gemeinsamen Liegenschaft nach § 352 EO…
… 112/12k [§ 53 Stmk WFG 1993]; 3 Ob 114/75 [§ 6 TLSG 1969]; vgl RIS Justiz RS0002683; RS0002504), ist hier nicht zu klären. Im vorliegenden Fall lastet das Veräußerungsverbot ausschließlich auf den Liegenschaftsanteilen des Beklagten. 4.1. Das Berufungsgericht hat die Rechtsprechung zu…
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