Wenn sich ein Vertragsteil bei Abschluß eines Schiedsvertrages vertreten läßt, gilt das in § 577 Abs 3 ZPO verankerte Erfordernis der Schriftlichkeit des Schiedsvertrages auch für die Vollmacht (SZ 10/303).
…gilt hier genauso wie für die erforderliche schriftliche Spezialvollmacht für den Abschluss eines Schiedsvertrages, der gemäß § 577 Abs 3 ZPO Schriftlichkeit voraussetzt (RS0019346). Dass eine Spezialvollmacht nötig ist und eine dem Rechtsanwalt erteilte allgemeine Prozessvollmacht (§ 30 ZPO) nicht ausreicht, geht schon aus der Vorentscheidung 6 …
…auch dem Schutz vor Übereilung beim Vertragsabschluss dient, weiterhin auch für die erforderliche Spezialvollmacht gemäß § 1008 ABGB zur Schließung einer Schiedsvereinbarung (RIS-Justiz RS0017284; RS0019346; 5 Ob 127/05w mwN). Wenn das Gesetz Schriftform verlangt, müssen alle anderen Beweise für das Zustandekommen einer Willensübereinstimmung unbeachtlich bleiben (RIS-Justiz RS0014320). Das…
… Ob 64/06x (noch zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Schiedsrechts-Änderungsgesetzes 2006 und des Handelsrechts-Änderungsgesetzes 2005; vgl auch RIS Justiz RS0019346) unter ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes in Rechtsprechung und Literatur ausgeführt, gemäß § 577 Abs 3 ZPO müsse der Schiedsvertrag (unter anderem) „schriftlich…
…die Vollmacht. Die Vollmacht muss eine Spezialvollmacht zur Schließung einer Schiedsvereinbarung gemäß § 1008 ABGB aufweisen (7 Ob 368/98p, 1 Ob 273/00d, RS0017284, RS0019346). Dies bedeutet, dass unabhängig von der Frage, ob die AGB dem Vertragstext angeschlossen waren, als die Klägerin diesen unterfertigte, der Schiedsvertrag schon deshalb nicht wirksam…
…577 Abs 3 ZPO verankerte Erfordernis der Schriftlichkeit des Schiedsvertrags auch für die Spezialvollmacht (§ 1008 ABGB) zur Schließung der Schiedsvereinbarung (RIS Justiz RS0019346; 7 Ob 368/98p = JBl 2000, 738). Das Vertrauen des Vertragspartners auf einen äußeren Tatbestand oder die Berufung auf Treu und Glauben vermag…
…§ 577 Abs 3 ZPO auch für die Vollmacht, die zudem die Spezialvollmacht zur Schließung einer Schiedsvereinbarung gemäß § 1008 ABGB aufweisen muss (RIS-Justiz RS0019346). Die Formvorschrift des § 577 Abs 3 ZPO dient auch dem Schutz vor Übereilung beim Vertragsabschluss (RIS-Justiz RS0017284). Wenn das Gesetz Schriftform verlangt, müssen…
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