3R46/25t—OLG Linz Entscheidung
23. April 2025
…Diesfalls wäre zwar von einem Widerruf ihres Tatsachengeständnisses, dass sie die Tatsache des ungeeigneten Untergrunds erkannt habe, auszugehen, weil insofern ein unlösbarer Widerspruch vorläge (vgl RS0040004, RS0040021, RS0040027). Allerdings trifft die Beklagte die Beweislast dafür, dass sie der Warnpflicht entsprochen hat (RS0017240). Die Beklagte hat zum Beweis des maßgeblichen Vorbringens auf…