3R61/25y—OLG Linz Entscheidung
20. Mai 2025
…der dargelegten Rechtslage kein rechtliches Interesse begründen. Abgesehen davon, dass sich der Beklagte auch keines Rechts gegenüber dem Kläger berühmte (vgl dazu etwa RS0039096, RS0038974, RS0039069), begründet auch die zwischen dem Beklagten und dem Masseverwalter der D* geschlossene Kostenübernahmevereinbarung kein rechtliches Interesse, auch wenn der Kläger meint, erst diese Kostenübernahmevereinbarung ermögliche…