Keine "gehörige Fortsetzung", wenn der Privatbeteiligte im Strafverfahren auf den Zivilrechtsweg verwiesen wird, die Schadenersatzklage aber erst über ein Jahr später einbringt.
…der Privatbeteiligte schon früher auf den Zivilrechtsweg verwiesen und erhebt er wie hier dagegen kein Rechtsmittel, ist eine erfolgversprechende Anspruchsdurchsetzung im Strafverfahren ausgeschlossen (RIS Justiz RS0034528; 1 Ob 652/85 mwN). Eine Berufung des Angeklagten gegen den Ausspruch über die Schuld und Strafe kann zu keiner Abänderung des Ausspruchs…
…es aber letztlich nur dann, wenn der Privatbeteiligte seinen Anspruch nach Beendigung des Strafverfahrens innerhalb angemessener Frist im Streitverfahren geltend macht (RIS Justiz RS0034631 [T2]; RS0034528 [T3]; M. Bydlinski in Rummel 3 , § 1497 ABGB Rz 11; Perner in Schwimann , ABGB TaKomm, § 1497 ABGB Rz …
…dann, wenn der Privatbeteiligte seinen Anspruch nach Beendigung des Strafverfahrens innerhalb angemessener Frist im Streitverfahren geltend macht (5 Ob 25/12f; RS0034631 [T2]; RS0034528 [T3]). Ob insoweit eine ungewöhnliche Untätigkeit vorliegt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (5 Ob 25/12f; RS0034765 [T1]) und begründet…
…gehörige Fortsetzung des Verfahrens voraus ( RS0041512 ). Da nach der Einstellung des Strafverfahrens keine neue Verjährungsfrist beginnt, muss innerhalb angemessener Frist die Klage erhoben werden (vgl RS0034528 ; vgl RS0034889 ). Nachdem der Kläger nach Abweisung seines Fortführungsantrags mehr als drei Jahre untätig geblieben ist, haben die Vorinstanzen eine Unterbrechungswirkung des Privatbeteiligtenanschlusses zu Recht…
…Klägers "innerhalb angemessener Frist" zu verlangen, wobei zB im Einzelfall ein Zuwarten in der Dauer von bis zu fünfeinhalb Monaten akzeptiert worden sei (RIS-Justiz RS0034528). Es handle sich dabei jedenfalls immer um eine Einzelfallentscheidung mit einem gewissen Ermessensspielraum. Unter den spezifischen Besonderheiten der vorliegenden Fallgestaltung sei davon auszugehen, dass die…
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