Die im § 354 EO angeführten Exekutionsmittel sind weder primär noch subsidiär zur Erwirkung der in den §§ 346 ff EO angeführten Exekution anwendbar (siehe hiezu JBl 1954,620).
…wegen beachtet werden; dem betreibenden Gläubiger kommt kein Wahlrecht zwischen den einzelnen Exekutionsarten zu (RIS Justiz RS0000006, jüngst 3 Ob 85/16w [allgemein]; RS0004357 [T1 und T2], RS0004781 und RS0109453 [je zu §§ 353 f EO]; idS auch 3 Ob 232/06y [§ …
…Wahl und Willen des betreibenden Gläubigers Exekution entweder nach § 353 EO oder nach § 354 EO bewilligt werden (vgl RIS Justiz RS0109453, RS0004357 [T1]). 1.1. Im Zweifel, ob eine Handlung als vertretbar oder als unvertretbar anzusehen ist, wird die Handlung (zunächst) als vertretbar angesehen (RIS Justiz RS0004652…
…und müssen daher in jeder Instanz von Amts wegen beachtet werden; dem betreibenden Gläubiger kommt kein Wahlrecht zwischen den einzelnen Exekutionsarten zu (RS0000006; RS0109453 [T1]; RS0004357 [T1]; RS0004781 [T3]). Welche Exekutionsart anzuwenden ist, richtet sich nach dem Inhalt des Exekutionstitels (RS0004357 [T2]). Dem Betreibenden darf statt der falsch beantragten nicht die…
…ebenso gut von einem Dritten durchgeführt werden. Dazu wurde erwogen: 1. Welche Exekutionsart anzuwenden ist, richtet sich nach dem Inhalt des Exekutionstitels (RIS Justiz RS0004357 [T2]). Im vorliegenden Fall wurde die verpflichtete Partei schuldig erkannt, „die in das Grundstück Nr 51 … vorgenommenen Einbauten, Kanalrohre etc zu…
…hat: Der betreibende Gläubiger hat grundsätzlich kein Wahlrecht zwischen den einzelnen Exekutionsarten. Welche Exekutionsart anzuwenden ist, richtet sich nach dem Inhalt des Exekutionstitels (RIS Justiz RS0004357 [T1 und T2]). Im Zweifel wird die geschuldete Handlung (zunächst) als vertretbar angesehen (RIS Justiz RS0004652 [T1]). 3.2. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände etwa…
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