Ein Rechtsanwalt hat, falls die Richtigkeit und Höhe seiner Honorarforderung bestritten wird, entweder den bei ihm eingegangenen Betrag dem Klienten auszufolgen oder bei Gericht gemäß § 1425 ABGB zu erlegen. (SSt 13/46)
…Sind Richtigkeit und Höhe der Honorarforderung bestritten, dann hat der Rechtsanwalt entweder den bei ihm eingegangenen Betrag dem Klienten auszufolgen oder bei Gericht zu erlegen (RS0033851). Dies gilt umso mehr, wenn überhaupt keine Honorarforderungen bestehen, solche nicht wirksam fällig gestellt wurden oder eine Aufrechnungserklärung unterblieben ist. Hat der Rechtsanwalt den strittigen…
…ABGB zu hinterlegen (stRsp, 10 Ob 406/01f mwN; 6 Ob 312/04g = JBl 2005, 458 = RdW 2005, 292; 10 Bkd 10/03; RIS-Justiz RS0033851, RS0056451; Feil/Wennig, Anwaltsrecht4 § 19 RAO Rz 2 und 3 mwN; Obermaier, Das Kostenhandbuch [2005] Rz 626). § 19a Abs 3 RAO verpflichtet den…
…Lehner/Rohregger/ Vitek , RAO 10 § 19 RAO Rz 3) ein Zurückbehaltungsrecht zustehen sollte (§ 19 Abs 3 RAO; RIS Justiz RS0033851, RS0055151, RS0056451; Engelhart/Hoffmann/Lehner/ Rohregger/Vitek , RAO 10 § 19 RAO Rz 3 und 17). Dass der strittige Betrag auf dem Treuhandkonto…
…auszufolgen (vgl dazu § 17 RL-BA) oder bei Gericht gemäß § 1425 ABGB zu hinterlegen (stRsp; 3 Ob 24/07m; RIS-Justiz RS0033851, RS0056451; Obermaier , Das Kostenhandbuch² [2010] Rz 17 ff mwN; vgl auch 7 Ob 21/09b). Nach ständiger Rechtsprechung ist der…
…zu erlegen. Er hat zu Gunsten strittiger Honorarforderungen kein Zurückbehaltungsrecht und kann im Fall der Bestreitung seiner Honorarforderung nur zwischen Rückzahlung oder gerichtlichem Erlag wählen (RS0033851 [T7]; vgl auch RS0056451). Hat der Rechtsanwalt nicht ordnungsgemäß bei Gericht erlegt, muss er die gesamten Beträge herausgeben, ohne dass er dieser Herausgabeverpflichtung seinen Kostenanspruch…
…ihm eingehende Geldbeträge entweder unverzüglich an den Berechtigten auszufolgen oder die zurückbehaltene Barschaft bei Gericht gemäß § 1425 ABGB zu hinterlegen (s RIS Justiz RS0033851; RS0056451; Thiele , Anwaltskosten 3 [2011] 13 mwN). Sobald der Rechtsanwalt für seinen Mandanten von einem Dritten entgegengenommene Geldbeträge nach Bestreitung seiner Forderung aus dem Mandatsverhältnis…
…auszufolgen, ist er verpflichtet, diese unverzüglich bei Gericht zu hinterlegen (§ 19 Abs 3 RAO iVm § 17 RL BA; RIS Justiz RS0033851, RS0056451, Feil/Wennig , Anwaltsrecht 8 § 19 RAO Rz 1 ff und 12; Csoklich/Scheuba , Standesrecht der Rechtsanwälte 2 , 134). Demgemäß ist…
…hinterlegen (§ 19 Abs 3 RAO iVm § 17 RL BA 1977 [§ 14 RL BA 2015]; RIS Justiz RS0033851, RS0056451; Feil/Wennig , Anwaltsrecht 8 201 und 676 f). Insofern ist es ohne Bedeutung, dass der Disziplinarbeschuldigte in Aussicht stellte, seine Haftpflichtversicherung in Anspruch…
…zu erlegen oder aber die Beträge unverzüglich auszufolgen (§ 17 RL BA; Feil/Wennig , Anwaltsrecht 8 [2014], S 201 und 676; RIS Justiz RS0033851, RS0056451; AnwBl 1995/5063, AnwBl 2004/ 7926, AnwBl 2010/8235). Beweggründe für das deliktische Verhalten sind für die Sachentscheidung nicht von Bedeutung…
…Richtigkeit und Höhe seiner Honorarforderung entweder den bei ihm eingegangenen Betrag dem Klienten auszufolgen oder bei Gericht gemäß § 1425 ABGB zu erlegen hat (RS0033851). Hat der Anwalt nicht ordnungsgemäß bei Gericht erlegt, muss er die gesamten Barerläge herausgeben, ohne dass er dieser Herausgabeverpflichtung seinen Kostenanspruch entgegensetzen könnte (RS0072014). [18…
…ist der Rechtsanwalt zu einer längeren Hinausschiebung nicht befugt, ohne sich disziplinär verantwortlich zu machen, wenn nicht gar der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung auszusetzen (RIS Justiz RS0033851 [T6]). Die Rechtsrüge (Z 9 lit b) releviert den Strafaufhebungsgrund der Verjährung gemäß § 2 Abs 1 Z 2 DSt…
…den bei ihm eingegangenen Betrag dem Klienten auszufolgen oder bei Gericht zu erlegen hat, falls die Richtigkeit und Höhe seiner Honorarforderung bestritten wird (RIS Justiz RS0033851). Dies muss umso mehr gelten, wenn überhaupt keine Honorarforderungen bestehen, solche nicht wirksam fällig gestellt wurden oder eine Aufrechnungserklärung unterblieben ist. Hat der Rechtsanwalt den…
…Gericht zu hinterlegen, wobei eine Pflicht zu unverzüglicher Bestreitung weder dem Gesetz noch der diesbezüglichen Judikatur des Obersten Gerichtshofs zu entnehmen ist (vgl RIS Justiz RS0033851, RS0055151 und RS0056451 [T1]). Die Subsumtionsrüge (Z 10) lässt die unter dem Aspekt des herangezogenen Nichtigkeitsgrundes gebotene Darlegung vermissen, welchem Strafgesetz die Taten aus…
…Geldbetrags oder dessen gerichtliche Hinterlegung ab, ohne dass es einer Prüfung, ob und inwieweit der Disziplinarbeschuldigte zur Verrechnung eines Erfolgszuschlags berechtigt war, bedarf (RIS Justiz RS0033851, RS0056451; Feil/Wennig , Anwaltsrecht 8 § 19 RAO Rz 1 f [S 201 f]). Die als Rechtsfehler mangels Feststellungen vermissten…
…Rechtsanwalt hat zu Gunsten strittiger Honorarforderungen kein Zurückbehaltungsrecht, im Fall der Bestreitung seiner Honorarforderung kann er nur zwischen Rückzahlung oder gerichtlichem Erlag wählen (RIS Justiz RS0033851 [T1], RS0056451; vgl RS0121917). Hat der Rechtsanwalt nicht ordnungsgemäß bei Gericht erlegt, muss er das für seinen Mandanten bestimmte Treuhandgeld herausgeben, ohne dass er dieser…
…auszufolgen, verpflichtet, diese unverzüglich bei Gericht zu hinterlegen (§ 19 Abs 3 RAO iVm § 14 RL BA 2015; RIS Justiz RS0033851, RS0056451). Indem der Berufungswerber dazu der Sache nach behauptet, von einem Einverständnis M*****s zum Vergleichsanbot ausgegangen zu sein, orientiert er sich prozessordnungswidrig nicht am…
…auszufolgen, ist er verpflichtet, diese unverzüglich bei Gericht zu hinterlegen (§ 19 Abs 3 RAO iVm § 17 RL BA; RIS Justiz RS0033851, RS0056451; Feil/Wennig , Anwaltsrecht 8 § 19 RAO Rz 1 ff und 12; Csoklich/Scheuba , Standesrecht der Rechtsanwälte 2 , 134). Demgemäß ist…
…hinterlegen. Er darf das eingegangene Geld weder widmungswidrig verwenden noch zurückbehalten (9 Ob 2/17k; 4 Ob 172/13t; RIS Justiz RS0033851; RS0056451). Ein Erlag ist im vorliegenden Fall nicht erfolgt. Auf die deshalb bestehende Ausfolgungspflicht hat der zwischen Verrechnung der vorprozessualen Kosten und deren Bestreitung verstrichene…
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