Jener Besitzer, der der Eigentumsvindikation des früheren Besitzers die Einwendung des später erworbenen Eigentums entgegensetzen will, hat den Beweis seines Eigentums und daher insbesondere der Rechtmäßigkeit seines Besitzes zu führen.
…früheren Besitzers die Einwendung des später erworbenen Eigentums entgegensetzen will, den Beweis seines Eigentums und daher insbesondere der Rechtmäßigkeit seines Besitzes zu führen (RIS Justiz RS0010159). Die Klägerin habe nicht behauptet und auch das Verfahren habe keinen Hinweis darauf gegeben, dass Dr. L***** als Rechtsvorgänger der Beklagten mit der Besitzentziehung des…
…seines später erworbenen Eigentums entgegensetzen will, hat den Beweis seines Eigentums und daher insbesondere jenen der Rechtmäßigkeit seines Besitzes zu führen (2 Ob 676/85; RS0010159). Die Beklagte argumentiert, der Verstorbene habe ihr den zweiten Pkw geschenkt. Das Vorliegen einer Schenkungsabsicht hat jedoch derjenige zu behaupten und zu beweisen, der darauf…
Rückverweise