Ein Kalkulationsirrtum ist zumindest für den Fall beachtlich, daß die Kalkulation bei den Vertragsverhandlungen dem Partner gegenüber in Erscheinung trat und von ihm als Grundlage für die Willenserklärung erkennbar war.
…auf der Basis dieser Kalkulation erfolge, so handelt es sich bei einem solchen Irrtum nicht um einen bloßen Motivirrtum (RIS Justiz RS0014927; s auch RS0014894). Die Vorinstanzen lehnten demgegenüber einen beachtlichen Kalkulationsirrtum im Ergebnis deshalb ab, weil der Mitarbeiter des Beklagten dem Kläger nur eine Information übermitteln wollte, jedoch kein…
…der Leistung (also ein Kalkulationsirrtum) vor, der dann beachtlich ist, wenn die Kalkulation offen gelegt und damit zum Geschäftsinhalt gemacht wurde (vgl RS0014927; RS0014904 [T3]; RS0014894). Wird die Steuer in der Rechnung gesondert ausgewiesen, wird in aller Regel von einer Offenlegung der Preiskalkulation und somit von einem Geschäftsirrtum auszugehen sein, der…
…geforderte Preis erkennbar als ein auf dieser Kalkulation beruhender bezeichnet worden ist, liegt hingegen ein Irrtum über den Inhalt der Erklärung vor (RIS Justiz RS0014927, RS0014894, RS0014904). Im vorliegenden Fall sollte die Abrechnung nach dem tatsächlichen Aufwand erfolgen. Darüber hinaus steht fest, dass die Bedürfnisse der Klägerin überhaupt erst im Zuge…
…Beachtlichkeit zuerkannt, wenn die Kalkulation bei den Vertragsverhandlungen dem Partner gegenüber in Erscheinung trat und als Grundlage für die Willenserklärung erkennbar war (vgl RIS-Justiz RS0014894 mwN zuletzt 1 Ob 307/01f). Worin nun aber der konkrete Irrtum bei der Kalkulation, der gegenüber dem Partner in Erscheinung getreten ist, gelegen sein…
…Geschäfts gemacht wurde, was Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen und Einvernehmen darüber voraussetzt, dass das Geschäft zu diesen Bedingungen auf der Basis dieser Kalkulation erfolge (vgl RS0014904; RS0014894; RS0014927; vgl auch Rummel in Rummel/Lukas , ABGB 4 § 871 Rz 17 ABGB). Aufgrund der getroffenen negativen Feststellungen ist die Beurteilung der…
…abgeschlossen wird, handelt es sich nicht bloß um einen Motivirrtum (RIS Justiz RS0014927). Ein solcher Kalkulationsirrtum ist § 871 ABGB direkt subsumierbar (RIS Justiz RS0014894 [T5]; 9 Ob 41/04a SZ 2004/160). Die Parteien des Abtretungsvertrags haben aber wechselseitig auf eine Anfechtung des Vertrags, insbesondere gestützt…
…f; Kerschner "Vergütungsanspruch wegen Mehraufwandes beim Werkvertrag, Überlegungen insbesondere zum Kostenvoranschlag und Kalkulationsirrtum" in FS Welser, 449 f, jeweils mwN) und Rechtsprechung (RIS Justiz RS0014894, insb 5 Ob 592/81; RS0014927) ist anerkannt, dass auch ein Kalkulationsirrtum dann als Geschäftsirrtum beachtlich ist, wenn die Kalkulation als solche zum…
…Einvernehmen darüber voraussetzt, dass das Geschäft zu diesen Bedingungen auf der Basis dieser Kalkulation abgeschlossen wurde (8 Ob 58/22w; RIS Justiz RS0014904; RS0014894; RS0014927). Diese Erwägungen zum „externen Kalkulationsirrtum“ sind unter bestimmten Voraussetzungen auch auf den Kalkulationsirrtum bei einer Pauschalpreisvereinbarung anwendbar (RS0014894 [T5, T6]; RS0014927 [T1…
…die Kalkulation der Klägerin bei den Vertragsverhandlungen nicht in Erscheinung getreten und somit auch nicht als Grundlage für die Willenserklärung erkennbar gewesen ist (RIS-Justiz RS0014894). Der Anfechtungstatbestand des Wegfalls einer über die individuelle Vereinbarung hinausgehenden allgemeinen Geschäftsgrundlage scheitert daran, daß eine steuerrechtlich begünstigte Behandlung des Verkaufserlöses keine typische (RIS-Justiz…
…kann somit keine Rede sein. 3. Soweit der Revisionswerber ausführt, das Berufungsgericht sei von der ständigen Rechtsprechung zur Vertragsanpassung wegen eines beachtlichen Kalkulationsirrtums abgewichen (RS0014894), ist er nicht nur auf die zutreffenden Rechtsausführungen des Berufungsgerichts, sondern auch darauf zu verweisen, dass er in erster Instanz ein ausreichendes Vorbringen zu dem…
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