Der Eigentumserwerb nach § 418 ABGB umfaßt nicht allein die verbaute Fläche im streng technischen Sinn, sondern auch die zur bestimmungsmäßigen Benützung des Hauses unentbehrlichen Flächen.
…die Bauführung mit eigenem Material auf fremdem Grund außerbücherliches Eigentum am Bauwerk und der für das Bauwerk und dessen Benützung unentbehrlichen Grundfläche (RIS Justiz RS0011104; RS0011092). D ie Bestimmung ist (auch) auf einen Grenzüberbau anwendbar (8 Ob 11/12v; RS0012742). [25] 1.2. E rste Voraussetzung f ür einen Eigentumserwerb…
…durch die Garage verbaute Fläche im streng technischen Sinn, sondern auch die zu deren bestimmungsgemäßen Benutzung unentbehrlichen Flächen. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung (RIS Justiz RS0011092), weshalb den Beklagten die Zufahrt zu der (teils) auf fremdem Boden errichteten Garage ermöglicht werden muss, falls nicht eine Zufahrt auf andere Weise (etwa auf…
…zwar nicht allein auf die verbaute Fläche im streng technischen Sinn, sondern umfasst auch noch die zur bestimmungsmäßigen Benützung des Hauses unentbehrlichen Flächen (RIS Justiz RS0011092), jedoch ist eine weitere Ausdehnung ausgeschlossen (vgl 1 Ob 96/16y; 7 Ob 290/56), und zwar selbst dann, wenn dem…
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