7Ob25/21h—OGH Entscheidung
26. Januar 2022
…einer juristischen Person für Personen mit gehobenem Wirkungskreis und eigenverantwortlicher Entscheidungsbefugnis, die als Repräsentanten auftreten oder eine leitende Stellung mit selbständigem Wirkungskreis innehaben (vgl RS0009113, RS0009133), besteht dann nicht, wenn als deren allein relevantes Verschulden ausschließlich Fehler in Betracht kommen, die – wie hier die sexuellen Missbrauchshandlungen eines Pfarrers – mit…