Wenn auch § 266 ZPO nur von Tatsachen spricht, kann ein Geständnis auch in Bezug auf Rechte und Rechtsverhältnisse abgelegt werden, soferne der Gestehende auch versteht, welche Tatsachen die Rechte oder Rechtsverhältnisse beinhalten.
…Rechtsbegriffe des täglichen Lebens, gelten die dem Rechtsbegriff zugrunde liegenden Tatsachen als zugestanden (9 ObA 248/98f = DrdA 1999/58; RIS Justiz RS0111277; vgl auch RS0039945). Ein Zugeständnis von Vertretungsmacht ist daher als Zugeständnis jener Tatsachen zu verstehen, die Vertretungsmacht begründen. Das muss auch für ein schlüssiges Zugeständnis gelten. Das Berufungsgericht…
…die einem Rechtsbegriff zugrunde liegenden Tatsachen als zugestanden, wenn die Parteien in ihrem Geständnis einfache und eindeutige Rechtsbegriffe des täglichen Lebens verwenden (RIS-Justiz RS0111277; RS0039945). Ein solcher Fall lag hier aber nicht vor, da ausschließlich die Rechtsfrage zu beurteilen war, ob die Kläger im eigenen Namen bestimmte Ansprüche geltend machen…
…eines Rechts oder Rechtsverhältnisses kann daher nach der Judikatur des Geständnisses eines Komplexes von Tatsachen liegen, die dem zugestandenen Recht oder Rechtsverhältnis zugrundeliegen (RIS Justiz RS0039945). Soweit zB der Anteil des Verschuldens des Erstbeklagten mit 60 % außer Streit gestellt wurde, beinhaltet dies ein beiderseitiges Tatsachengeständnis (RIS Justiz RS0027581). 3.4. …
…und eindeutigen Rechtsbegriff, ist es als Geständnis jenes Komplexes von Tatsachen anzusehen, die dem zugrunde liegen, sodass es das Gericht in diesem Umfang bindet (RS0111277; RS0039945). Richtig verweist zwar die Beklagte darauf, dass die konkrete Widmung einer Zahlung eine Tatsache darstellt, die einer Außerstreitstellung zugänglich ist. Im konkreten Fall hat aber…
…um gängige, kürzelhafte Umschreibungen von Tatsachenkomplexen handelt, die auch Inhalt einer zulässigen Außerstreitstellung sein könnten (8 ObA 285/95 mwN; vgl RIS Justiz RS0039945 [T1 und T2]). Im vorliegenden Sachzusammenhang ist die Ansicht jedenfalls vertretbar, dass mit der Feststellung, die Parteien hätten etwas „vereinbart“, die dafür erforderliche…
…aber die einem Rechtsbegriff zugrundeliegenden Tatsachen als zugestanden, wenn die Parteien in ihrem Geständnis einfache und eindeutige Rechtsbegriffe des täglichen Lebens verwenden (RIS Justiz RS0111277; RS0039945). Ein solcher Fall liegt hier vor. Die Kläger behaupteten, Mieter/Nutzungsberechtigte Begriffe, die das WGG verwendet (vgl §§ 20 ff WGG) der…
…sie die dem Rechtsbegriff zugrunde liegenden Tatsachen behaupten bzw zugestehen (9 ObA 248/98f = DRdA 1999/58; RIS-Justiz RS0111277; vgl auch RS0039945). Das gilt auch für den von der Klägerin verwendeten Begriff „Einfuhr“. Er war im konkreten Zusammenhang dahin zu verstehen, dass die Beklagte die…
…Berufsschutz zukomme. Diese Erklärung stellt nicht ausschließlich eine rechtliche Qualifikation dar, sondern eine Erklärung über Tatsachengrundlagen des Berufsschutzes (vgl SSV-NF 13/23; RIS-Justiz RS0039945 [T13]). Ungeachtet der Angaben des Klägers gegenüber dem neurologisch-psychiatrischen Sachverständigen, er sei als "Maler" berufstätig gewesen, konnten daher die Tatsacheninstanzen berechtigterweise von einer näheren…
…in Bezug auf Rechte und Rechtsverhältnisse abgelegt werden, worin das Geständnis eines Komplexes von Tatsachen liegen kann, die dem zugestandenen Recht oder Rechtsverhältnis zugrunde liegen (RS0039945; RS0111277). Für Personen, die mit dem Pensionsversicherungsrecht vertraut sind und damit auch für die gemäß § 40 Abs 1 Z 3 ASGG…
…dabei um gängige, kürzelhafte Umschreibungen von Tatsachenkomplexen handelt, die auch Inhalt einer zulässigen Außerstreitstellung sein könnten (8 ObA 285/95; vgl auch RS0111277; RS0039945). Ob die begehrte Ersatzfeststellung diese Voraussetzungen erfüllen würde, kann hier aber aus den nachstehenden Erwägungen dahingestellt bleiben. 1.3. Zwischen einer bekämpften Feststellung und einer Ersatzfeststellung…
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