Die einmal vorgenommene grundbücherliche Einverleibung der durch eine Schenkung auf den Todesfall begründeten Beschränkung des Eigentumsrechtes des Geschenkgebers ist wirksam und es ist daher der Geschenknehmer für eine Klage nach § 830 ABGB neben dem Eigentümer passiv legitimiert. Es ist ein Fall der einheitlichen Streitpartei nach § 14 ZPO.
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