Zur Bewilligung der Exekution nach § 350 EO bedarf es nicht einer formellen Aufsandungserklärung. Es genügt, dass der Anspruch auf Übertragung des Eigentums durch den Exekutionstitel gedeckt ist.
…nach § 350 EO bedarf es demnach keiner formellen Aufsandungserklärung. Es genügt, dass der Anspruch auf Übertragung des Eigentums durch den Exekutionstitel gedeckt ist (RS0004496). [6] 4.1 Die Exekution nach § 350 EO wird durch einen Exekutionstitel dann ermöglicht, wenn dieser die Verpflichtung zur Einwilligung in die Vornahme…
…der vorliegende Exekutionstitel, der die Verpflichtung zur Einwilligung in die Vornahme einer bücherlichen Eintragung ausspricht, ermögliche die Exekution nach § 350 EO (RIS-Justiz RS0004496; Höllwerth in Burgstaller/Deixler , § 350 EO Rz 6 mwN); ebenso die Ansicht, die Verbotsberechtigten seien rekurslegitimiert (RIS Justiz RS0002215 [T4]; RS0002547; RS0002251…
…350 EO bedarf es nicht einer formellen Aufsandungserklärung. Es genügt vielmehr, dass der Anspruch auf Übertragung des Eigentums durch den Exekutionstitel gedeckt ist (RIS Justiz RS0004496). Ein solcher Titel kann etwa die Verpflichtung des Beklagten enthalten, in die Einverleibung des Eigentumsrechts an einer bestimmten Liegenschaft zu Gunsten des Betreibenden einzuwilligen (3…
… 350 EO bedarf es zwar keiner formellen Aufsandungserklärung. Es genügt, dass der Anspruch auf Übertragung des Eigentums durch den Exekutionstitel gedeckt ist (RIS Justiz RS0004496). Die Exekution nach § 350 EO erfordert jedoch einen Titel, der dem betreibenden Gläubiger den Anspruch auf Einräumung, Übertragung, Beschränkung oder Aufhebung eines bücherlichen…
…nach § 350 EO keiner formellen Aufsandungserklärung. Es genügt vielmehr, dass der Anspruch auf Übertragung des Eigentums durch den Exekutionstitel gedeckt ist (RIS Justiz RS0004496). Die Exekution nach § 350 EO erfordert jedoch einen Titel, der dem betreibenden Gläubiger den Anspruch auf Einräumung, Übertragung, Beschränkung oder Aufhebung eines bücherlichen…
…die Bewilligung der Exekution nach § 350 EO genügt es, wenn der Anspruch auf Übertragung des Eigentums durch den Exekutionstitel gedeckt ist (RIS Justiz RS0004496), im Urteil also ausgesprochen wird, dass dem Kläger das bücherliche Recht zusteht und der Beklagte schuldig ist, dieses Recht anzuerkennen (5 Ob 116…
…weil es für die Bewilligung der Exekution nach § 350 EO genügt, wenn der Anspruch auf Übertragung des Eigentums durch den Exekutionstitel gedeckt ist (RS0004496), im Urteil also ausgesprochen wird, dass dem Kläger das bücherliche Recht zusteht und der Beklagte schuldig ist, dieses Recht anzuerkennen (5 Ob 116…
… 350 EO bedarf es nicht einer formellen Aufsandungserklärung. Es genügt, dass der Anspruch auf Übertragung des Eigentums durch den Exekutionstitel gedeckt ist (RIS Justiz RS0004496). Dass das Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 23. Juli 2009 die (lastenfreie) Übertragung des Eigentums an dem Grundstück an den Betreibenden deckt, ist…
Rückverweise