Der Zuspruch einer Geldbuße ist nur gerechtfertigt, wenn eine Vergütung für erlittene Kränkung oder andere persönliche Nachteile in den besonderen Umständen des Falles begründet ist (vgl auch SZ 22/141, 3 OB 178/53).
…auch ein angemessener Zuspruch einer Geldbuße als Vergütung für erlittene Kränkungen oder andere persönliche Nachteile, wenn dies in den besonderen Umständen des Falles begründet ist (RS0079690). Diese Bestimmung eröffnet dem Gericht die Möglichkeit, neben dem unmittelbar in Geld abzuschätzenden Vermögensschaden auch auf immaterielle Nachteile Rücksicht zu nehmen; sie hat aber nur…
…auch ein angemessener Zuspruch einer Geldbuße als Vergütung für erlittene Kränkungen oder andere persönliche Nachteile, wenn dies in den besonderen Umständen des Falls begründet ist (RS0079690). Diese Bestimmung eröffnet dem Gericht die Möglichkeit, neben dem unmittelbar in Geld abzuschätzenden Vermögensschaden auch auf immaterielle Nachteile Rücksicht zu nehmen; abzugelten sind aber nur…
…aF) ist nach ständiger Rechtsprechung nur gerechtfertigt, wenn eine Vergütung für erlittene Kränkung oder andere persönliche Nachteile in den besonderen Umständen des Falls begründet ist (RS0079690). Diese Bestimmung eröffnet dem Gericht die Möglichkeit, neben dem unmittelbar in Geld abzuschätzenden Vermögensschaden auch auf immaterielle Nachteile Rücksicht zu nehmen; sie hat aber nur…
…Schadenersatz zu stellen, auch eine angemessene Vergütung für erlittene Kränkungen oder andere persönliche Nachteile erlangen, wenn dies in den besonderen Umständen des Falls begründet war (RS0079690). Die Vergütung nach § 16 Abs 2 UWG idF vor BGBl I 2022/110 kann auch juristischen Personen zugesprochen werden, weil Kopf und…
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