9Ob10/15h—OGH Entscheidung
20. März 2015
…wofür nur ein adäquat ursächliches Verhalten des Vertragspartners, keine absichtliche oder fahrlässige Irreführung vorausgesetzt wird (RIS Justiz RS0016195, RS0014921), oder ein gemeinsamer Geschäftsirrtum (RIS Justiz RS0016230, RS0016229), ist ohne Bedeutung, weil nach der Rechtsprechung beides zu einer Vertragsanfechtung berechtigt. 3. Ein Verzicht auf Gewährleistung schließt grundsätzlich die Anfechtung wegen Irrtums…