Die Rechtsmittelfrist gegen den Beschluss auf Konkurseröffnung beginnt für alle Beteiligten mit dessen öffentlicher Bekanntmachung zu laufen, unabhängig davon, ob und wann die Zustellung an die Beteiligten selbst erfolgt ist.
…bereits mit der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei in Lauf gesetzt, unabhängig davon, ob und wann eine individuelle Zustellung erfolgt ist (RIS Justiz RS0065237; RS0110969). [7] Für Beschlüsse über die Zusammenrechnung von Einkünften des Schuldners sowie die Erhöhung oder Herabsetzung des Existenzminimums ist nach § 189b Abs …
…die Rechtsmittelfrist bereits mit der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei in Lauf gesetzt, unabhängig davon, ob und wann eine individuelle Zustellung erfolgt ist (RS0065237; RS0110969). 3.2 Dementsprechend ist – entgegen den Rekursausführungen – gerade auch dann, wenn keine individuelle Zustellung vorgeschrieben ist, § 257 Abs 2 IO anzuwenden. 3.3…
…gemäß § 252 IO iVm § 125 ZPO am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung. Der Tag nach der Bekanntmachung ist der erste Tag der Rechtsmittelfrist (RS0065237 [T27]). Der angefochtene Beschluss wurde in der Insolvenzdatei am 24.2.2025 bekanntgemacht. Der am 10.3.2025 bei der Post aufgegebene Rekurs ist daher rechtzeitig. 2. Der Rekurswerber…
…Wirkung der Zustellung hat und die Rechtsmittelfrist für alle Beteiligten in Lauf setzt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (RIS Justiz RS0036582; RS0065237). Die öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Konkursgerichts durch Aufnahme in die Insolvenzdatei, die durch das IRÄG 1997 eingeführt wurde, stellt gegenüber der öffentlichen Bekanntmachung…
…bereits mit der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei in Lauf gesetzt, und zwar unabhängig davon, ob eine individuelle Zustellung erfolgt ist (RIS Justiz RS0065237; RS0110969). Die im Revisionsrekurs vertretene Auffassung, die gesetzliche Formulierung könnte diametral gegen ihren klaren Wortsinn dahin auszulegen sein, dass die Wirkungen der Bekanntmachung doch nicht…
…durch Aufnahme in die Insolvenzdatei in Lauf gesetzt, und zwar unabhängig davon, ob auch noch eine besondere Zustellung an die Beteiligten erfolgt ist (RIS Justiz RS0065237; RS0110969). Die für den Anlassfall maßgebende Bestimmung des § 213 Abs 6 IO sieht vor, dass der Beschluss über die Beendigung des Abschöpfungsverfahrens…
…IO zu veröffentlichen ist, gemäß § 257 Abs 2 IO insgesamt bereits mit der öffentlichen Bekanntmachung zu laufen beginnt (RIS Justiz RS0127105; RS0110969; RS0065237). Der Revisionsrekurs vermag keinen stichhaltigen Grund aufzuzeigen, weshalb der vorliegende Fall anders zu beurteilen wäre. Von einer gleichen Fallkonstellation wie in der im Rechtsmittel zitierten…
…durch Aufnahme in die Insolvenzdatei in Lauf gesetzt, und zwar unabhängig davon, ob auch noch eine besondere Zustellung an die Beteiligten erfolgt ist (RIS Justiz RS0065237; zuletzt etwa 8 Ob 91/18t). Die Berechnung der 14 tägigen Rechtsmittelfrist (§ 260 IO) beginnt gemäß § 252 IO iVm…
…ist (§ 257 IO iVm § 273 Abs 8 IO, vormals § 174 Abs 2 KO; RIS-Justiz RS0065237). Die Rechtsmittelfrist beginnt für alle Beteiligten mit der öffentlichen Bekanntmachung zu laufen, unabhängig davon, ob und wann die Zustellung an die Beteiligten selbst erfolgt ist…
…bereits mit der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei in Lauf gesetzt, und zwar unabhängig davon, ob eine individuelle Zustellung erfolgt ist (RIS Justiz RS0065237; jüngst 8 Ob 60/18h mwH). Es ist für den Lauf der vierzehntägigen Revisionsrekursfrist damit nicht auf die individuelle Zustellung der Entscheidung des…
…Rechtsprechung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung die Zustellung bewirkt, und zwar unabhängig davon, ob auch noch eine besondere Zustellung an Beteiligte erfolgt ist (RIS-Justiz RS0065237; RS0036582; RS0110969). Der Oberste Gerichtshof hat erst jüngst ausgesprochen, dass sich ein Rechtsmittelwerber mit der Veröffentlichung auch jederzeit genaue Kenntnis von dem kundgemachten Beschluss verschaffen…
…Rechtsmittelfrist gegen einen solchen Beschluss beginnt – unabhängig von einer individuellen Zustellung – insgesamt mit der öffentlichen Bekanntmachung zu laufen (RS0127105 [T1]; RS0110969 [T12]; RS0065237 [T19]). Die Entscheidung des Rekursgerichts steht mit dieser Rechtsprechung im Einklang. Der Revisionsrekurs des Schuldners war daher mangels einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des §…
…der Aufnahme in die Insolvenzdatei in Lauf gesetzt, und zwar unabhängig davon, ob auch noch eine besondere Zustellung an die Beteiligten erfolgt ist (RIS-Justiz RS0065237; RS0110969). Nach § 213 Abs 6 IO ist der Beschluss über die Beendigung des Abschöpfungsverfahrens und über das Ausmaß der Restschuldbefreiung öffentlich bekanntzumachen…
…der Aufnahme in die Insolvenzdatei in Lauf gesetzt, und zwar unabhängig davon, ob auch noch eine besondere Zustellung an die Beteiligten erfolgt ist (RIS Justiz RS0065237; RS0110969). 2. Nach § 213 Abs 6 IO ist der Beschluss über die Beendigung des Abschöpfungsverfahrens und über das Ausmaß der Restschuldbefreiung…
…die Rechtsmittelfrist bereits mit der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei in Lauf gesetzt, und zwar unabhängig davon, ob eine individuelle Zustellung erfolgt ist ( RS0065237 ; RS0110969 ). Ob eine individuelle Zustellung oder eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung zu wählen ist, bestimmt zwingend das Gesetz ( RS0105980 ). [11] Nach § 74 Abs…
…In dem dagegen erhobenen außerordentlichen Revisionsrekurs zieht der ehemalige Gemeinschuldner die Richtigkeit der Ausführungen des Rekursgerichtes zur Verspätung des Rekurses (siehe auch RIS-Justiz RS0036582; RS0065237) rechtlich nicht substantiiert in Zweifel. Er behauptet lediglich, dass es ihm unmöglich und unzumutbar sei, die Insolvenzdatei zu überprüfen. Dazu ist aber auf die dargestellte…
…Beschluss auf Konkurseröffnung für alle Beteiligten mit dessen öffentlicher Bekanntmachung zu laufen, unabhängig davon, ob und wann die Zustellung an die Beteiligten selbst erfolgt ist (RS0065237; vgl Pesendorfer in KLS 2 , § 257 IO Rz 4). Der Tag nach der Bekanntmachung ist der erste Tag der Rechtsmittelfrist (RS0065237 [T27]; vgl Pesendorfer…
…In dem dagegen erhobenen außerordentlichen Revisionsrekurs zieht der ehemalige Gemeinschuldner die Richtigkeit der Ausführungen des Rekursgerichtes zur Verspätung des Rekurses (siehe auch RIS-Justiz RS0036582; RS0065237; zur Rekursfrist gegen einen Beschluss über die Aufhebung des Konkurses ausdrücklich 8 Ob 334/98w) mit keinem Wort in Zweifel. Er behauptet lediglich die inhaltliche…
…Aufnahme in die Insolvenzdatei in Lauf gesetzt wird, und zwar unabhängig davon, ob auch noch eine besondere Zustellung an die Beteiligten erfolgt ist (RIS Justiz RS0065237; RS0110969; 8 Ob 125/10f mwN). Sie führt aus, dass sie den Rekurs rechtzeitig am 25. 2. 2011 eingebracht habe, weil…
…in die Insolvenzdatei in Lauf gesetzt wird, und zwar unabhängig davon, ob auch bzw wenn eine besondere Zustellung an die Beteiligten erfolgt ist (RIS Justiz RS0065237; RS0110969; 8 Ob 125/10f mwN). Er macht aber geltend, dass ein Beschluss, mit dem ein Abschöpfungsverfahren vorzeitig gemäß § 210a KO…
…§ 255 IO) in Lauf gesetzt wird, und zwar unabhängig davon, ob auch noch eine besondere Zustellung an die Beteiligten erfolgt ist (RIS Justiz RS0065237; RS0110969). Der Revisionswerber bestreitet auch nicht, dass hier die Veröffentlichung des Beschlusses über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Insolvenzdatei am 1. 7. …
…Aufhebungsbeschluss wurde am 14. September 2017 in der Insolvenzdatei bekannt gemacht. Mit Ablauf der dadurch ausgelösten Rechtsmittelfrist wurde die Aufhebung rechtskräftig (RIS Justiz RS0065237, RS0110969). Damit war das Verfahren gegen den (früheren) Insolvenzschuldner fortzusetzen; dieser trat an die Stelle des Insolvenzverwalters (RIS Justiz RS0065564; Konecny in Konecny/Schubert , Insolvenzgesetze…
…IO durch die öffentliche Bekanntmachung ein, und zwar unabhängig davon, ob und wann auch noch eine besondere Zustellung an die Beteiligten erfolgt ist (RIS Justiz RS0065237; RS0110969) und ob der Rekurswerber in die Ediktsdatei tatsächlich Einsicht genommen hat (8 Ob 61/16b). Das im Revisionsrekurs behauptete Vertrauen des Antragsgegners…
…Aufnahme in die Insolvenzdatei in Lauf gesetzt wird, und zwar unabhängig davon, ob auch noch eine besondere Zustellung an die Beteiligten erfolgt ist (RIS Justiz RS0065237; RS0110969; 8 Ob 125/10f mwN). Entgegen der Rechtsansicht des Rekursgerichts sei jedoch ein Beschluss, mit dem ein Antrag gemäß § 213…
…bereits mit der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei in Lauf gesetzt, und zwar unabhängig davon, ob eine individuelle Zustellung erfolgt ist (RIS Justiz RS0065237; RS0110969). Ob eine individuelle Zustellung oder eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung zu wählen ist, bestimmt zwingend das Gesetz (RS0105980). [9] Für die vorzeitige Einstellung des…
…in Abrede, dass nach ständiger Rechtsprechung zu § 174 Abs 2 KO die Rechtsmittelfrist bereits mit der öffentlichen Bekanntmachung in Lauf gesetzt wird (RIS-Justiz RS0065237; RS0110969; 8 Ob 121/01d; 8 Ob 139/01a; 8 Ob 66/07z), vermeint aber, dass die Anwendbarkeit des § 174 KO fraglich sei, weil…
…174 Abs 2 KO für den Beginn der 14 tägigen Rekursfrist (§ 176 Abs 1 KO) auf die öffentliche Bekanntmachung abzustellen ist (vgl RIS Justiz RS0065237; RS0110969). Auch mit der Verfassungskonformität dieser Bestimmung hat sich der Oberste Gerichtshof bereits auseinandergesetzt und diese bejaht (8 Ob 231/98y; 8 Ob 56/08f…
…bereits durch die öffentliche Bekanntmachung ein, und zwar unabhängig davon, ob und wann auch noch eine besondere Zustellung an die Beteiligten erfolgt ist (RIS Justiz RS0065237; RS0110969; RS0127105 [T1]) und ob der Rekurswerber in die Ediktsdatei tatsächlich Einsicht genommen hat (8 Ob 61/16b, 8 Ob 29…
…bereits mit der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei in Lauf gesetzt, und zwar unabhängig davon, ob eine individuelle Zustellung erfolgt ist (RIS Justiz RS0065237; 8 Ob 61/16b). Ausgehend von diesen Grundsätzen wurden die Voraussetzungen für den Eintritt der Zustellungswirkung nach § 257 Abs 2…
…bereits mit der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei in Lauf gesetzt, und zwar unabhängig davon, ob eine individuelle Zustellung erfolgt ist (RIS-Justiz RS0065237; 8 Ob 61/16b; ebenso Mohr aaO 24; Konecny , Die Zulässigkeit des Rekurses gegen Beschlüsse der Insolvenzgerichte, ÖJZ 2012, 1035 [1042]). Damit…
…Vermögen des Hauptschuldners erhielt, war der am 29. 6. 2009 öffentlich bekannt gemachte Beschluss des Konkursgerichts bereits rechtskräftig (vgl RIS Justiz RS0036582 [T4], RS0065237 [T4]). Unter diesen Umständen war die klagende Partei zu weiteren Eintreibungsmaßnahmen gegen den Hauptschuldner nicht mehr verpflichtet. Die Unterlassung solcher Maßnahmen kann ihr weder als…
…Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei in Lauf gesetzt, unabhängig davon, ob und wann eine individuelle Zustellung des angefochtenen Beschlusses an die Antragsgegnerin erfolgt ist (RS0065237; RS0110969; 8 Ob 87/20g mwN; 8 Ob 101/24x mwN) und ob die Rekurswerberin in die Insolvenzdatei tatsächlich Einsicht genommen…
…die Rechtsmittelfrist bereits mit der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei in Lauf gesetzt, und zwar unabhängig davon, ob eine individuelle Zustellung erfolgt ist (RS0065237; RS0110969). Ob eine individuelle Zustellung oder eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung zu wählen ist, bestimmt zwingend das Gesetz (RS0105980). 2. Gemäß § 74 Abs…
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