Eine Nichtigkeitsklage gemäß § 529 Abs 1 Z 2 ZPO ist unzulässig, wenn diese lediglich darauf gestützt wird, daß die Zustellung der Aufkündigung im Bestandverfahren, des Zahlungsbefehles im Mahnverfahren nicht ordnungsgemäß im Sinne der ZPO erfolgt ist.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden