Zwei für den gleichen Kündigungstermin eingebrachten Aufkündigungen desselben Bestandverhältnisses begründen nicht Streitanhängigkeit, wenn sie sich auf verschiedene Tatbestände als Kündigungsgrund stützen.
…unzulässig zurückzuweisen ( 7 Ob 62/21z Rz 9). Da ihr Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist ( RS003944 4 [T4]), begründet die Zurückweisung des Zwischenfeststellungsantrags durch das Berufungsgericht, ohne dass dessen Unzulässigkeit in erster Instanz vom Beklagten vorgebracht oder vom Erstgericht erörtert worden…
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