Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 ZPO kann nach Wahl des Antragstellers auch ein Kurator nach § 276 ABGB bestellt werden, es sei denn, daß bereits ein Kurator bestellt ist.
…die Wahl zu, ob er die Bestellung eines Prozesskurators nach § 116 ZPO oder die eines Abwesenheitskurators nach § 276 ABGB beantragen will (RIS-Justiz RS0049227). Dieses Wahlrecht ist aber jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn bereits ein Prozesskurator bestellt worden ist, weil in diesem Falle nicht mehr gesagt werden kann, dass ohne…
…ZPO (vgl dazu bzw zur Rsp nach früherer Rechtslage: Stabentheiner in Rummel³ I/1 [2003] Rz 6 zu § 276 ABGB bzw RIS-Justiz RS0049227 und RS0049239) keine entscheidungswesentliche Bedeutung für die angefochtene formelle Erledigung (Zurückweisung) des Rekurses der Einschreiterin zukommt. Mangels erheblicher, für die Entscheidung des Verfahrens relevanter Rechtsfragen…
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