Im Anwaltsprozeß muß lediglich die erste Ladung zur mündlichen Verhandlung die Belehrung über den Anwaltszwang enthalten. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zu neuerlicher Belehrung nach Vollmachtskündigung.
…Rechtsanwalt als Vertreter zu bestellen, und den Parteien bekanntgeben, welche Nachteile das Gesetz mit der Nichtbestellung eines Rechtsanwalts und mit dem Versäumen der Tagsatzung verbindet (RS0036686; Gitschthaler in Rechberger/Klicka , ZPO 5 § 131 ZPO Rz 3). 3. Nach § 133 Abs 3 ZPO kommt es…
…Rechtsanwalt als Vertreter zu bestellen, und den Parteien bekanntzugeben, welche Nachteile das Gesetz mit der Nichtbestellung eines Rechtsanwalts und mit dem Versäumen der Tagsatzung verbindet (RS0036686 [T1]). Die Ladung zur vorbereitenden Tagsatzung erging an den damals ausgewiesenen rechtsanwaltlichen Vertreter der beiden Beklagten und hatte daher keinen Hinweis iSd § 131…
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