Anklagetenor und Anklagebegründung bilden ein einheitliches Ganzes und ist auch letztere für die Lösung der Frage, welcher Sachverhalt vom öffentlichen Ankläger unter Anklage gestellt wird, heranzuziehen.
…verleitet zu haben. Aus der Begründung der Anklageschrift (ON 63 S 4 und 6), die mit dem Tenor eine Einheit bildet (RIS Justiz RS0097672), ergibt sich, dass vom Anklagewillen ersichtlich all jene Leistungen umfasst waren, die K***** im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Angeklagten erbrachte. Zu diesen gehörten etwa…
… 211 Abs 2 StPO) auf ein als Prozessgegenstand in Betracht kommendes Geschehen verweisen, ist ohne Bedeutung sie werden als Einheit betrachtet (RIS Justiz RS0097672, Fabrizy , StPO 10 § 281 Rz 53; WK StPO Rz 503). Warum angesichts der bei den Opfern vom Angeklagten durch das Verabreichen…
…Abs 1 Z 2 StPO) und Begründung (§ 211 Abs 2 StPO) der Anklageschrift als Einheit zu betrachten sind (RIS Justiz RS0097672 [insbesondere T1]; 11 Os 21/07h, EvBl 2007/129, 699; 15 Os 98/11t). Hievon ausgehend ist aber der Einwand…
…§ 211 Abs 2 StPO), die gerade der Konkretisierung der näheren Tatumstände, maW der genaueren Abgrenzung des Prozessgegenstands dient, eine Einheit (RIS-Justiz RS0097672; vgl auch Fabrizy , StPO 11 § 262 Rz 1). In diesem Sinn umfasst die Begründung der Anklage zu der zu Punkt I./1./ inkriminierten…
…trifft dies nicht zu, weil Anklagetenor und Anklagebegründung unter dem Aspekt der Identität von Anklage- und Urteilsgegenstand als Einheit zu betrachten sind (RIS-Justiz RS0097649, RS0097672, RS0102147; Ratz, WK-StPO § 281 Rz 503) und die Begründung der Anklageschrift auch den Vorwurf der Weitergabe der im Schuldspruch 1 bezeichneten Suchtgiftmenge enthält…
…anheim gestellt hat ( Ratz , WK-StPO § 281 Rz 509). Zweifel an der Erkennbarkeit des Prozessgegenstands schlagen zu Lasten des Anklägers aus (RS0131447; RS0097672 [T4]; Birklbauer , WK-StPO § 211 Rz 10; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 509). Im vorliegenden Fall bezieht sich…
…dass sowohl der Anklagetenor als auch die mit diesem eine Einheit bildende Begründung (ON 82 S 11 bis S 13; RIS Justiz RS0097672, RS0097762, RS0113142 [T8]; Lewisch , WK StPO § 262 Rz 24; Ratz , WK StPO § 281 Rz 503) unmissverständlich vom Anklagewillen getragene…
…in Bezug auf die hier allein interessierende Delinquenz nach dem SMG – wie sich aus der maßgeblichen Zusammenschau von Anklagetenor und Anklagebegründung (vgl RIS Justiz RS0097672, RS0102147, RS0097725 sowie insbesondere auch 11 Os 21/07h) ergibt – die gegen * R*, P* U* und M* U* erhobenen Vorwürfe des –…
…Tatgeschehen zwar nicht vom Anklagetenor (ON 19 S 1), wohl aber unter dem Aspekt der Identität von Anklage und Urteilsgegenstand gleichbedeutend (RIS Justiz RS0097672) von der Anklagebegründung (ON 19 S 5) umfasst ist. Hievon ging im Übrigen auch das Erstgericht aus, indem es Feststellungen dazu traf, dabei…
…und (auch im Strafantrag möglicher – Birklbauer , WK-StPO Vor §§ 210–215 Rz 30) Begründung der Anklage an (RIS Justiz RS0097672; Ratz , WK StPO § 281 Rz 503), wobei Zweifel an der Erkennbarkeit des Prozessgegenstands zu Lasten des Anklägers ausschlagen (15 Os …
…Begründung der Anklageschrift, die gerade der Konkretisierung der näheren Tatumstände, mit anderen Worten der genaueren Abgrenzung des Prozessgegenstands dient, eine Einheit (RIS Justiz RS0113142 [T8], RS0097672). Abweichend vom dargestellten Vorwurf des Beitrags zum Raub hat das Erstgericht Markus T***** hingegen zu II./B./ schuldig erkannt, weil er „Stunden nach dem…
… ff; 17 Os 9/13x; 13 Os 99/12a), wobei auch die Anklagebegründung in den Vergleich einzubeziehen ist (RIS Justiz RS0097672). Vorliegend zeigt ein solcher Vergleich, dass die gegenüber dem Angeklagten Ko***** in der Anklageschrift vom 27. Jänner 2015, ON 206, zu B…
…durch das Gericht anheim zu stellen (vgl zum Ganzen Ratz , WK StPO § 281 Rz 502 ff, 509 ff; RIS Justiz RS0097672, RS0102147, RS0121607). Die vom öffentlichen Ankläger von der Anklage ausgenommenen, mit Adressnummern bezeichneten Leasingverträge (ON 188NN S 144) wurden ausdrücklich nicht Gegenstand eines…
…an das Erstgericht. Dieses wird im zweiten Rechtsgang vordringlich zu prüfen haben, ob Wilhelm M***** wie in der Anklagebegründung (vgl zum maßgeblichen Prozessgegenstand RIS-Justiz RS0097672) hinreichend deutlich angesprochen (ON 35 S 15) Akos H***** und Aron K***** tatsächlich weisungswidrig als Schüler aufgenommen und dadurch den Tatbestand des Missbrauchs…
…WK StPO § 281 Rz 512; 13 Os 99/12a), wobei auch die Anklagebegründung in den Vergleich einzubeziehen ist (RIS Justiz RS0097672). Vorliegend zeigt ein solcher Vergleich, dass die Anklagebegründung Kurt T***** sehr wohl vorwirft, die zuvor beschriebenen Eintragungen im Urkundenverzeichnis (insbesondere im Namensverzeichnis A) sowie…
…„zu keinem Zeitpunkt modifiziert wurde“, macht die auf Z 8 gestützte Rüge zum Schuldspruch IV/1 nicht klar (vgl RIS-Justiz RS0097672). Im Übrigen wird auf die Ausführungen im aufhebenden Erkenntnis des ersten Rechtsgangs, AZ 17 Os 9/13x, verwiesen, denen zufolge das vom…
…sowohl im Anklagetenor als auch in der mit diesem eine Einheit bildenden Begründung (ON 72 S 2 und S 7; RIS Justiz RS0097672) – inhaltlich ausschließlich von Beitragshandlungen des Erstangeklagten Ramez A***** durch Leisten von Aufpasserdiensten ausging: „… während Ramez A***** und Ammar Ab***** vor bzw seitlich…
…– ersichtlich ausgehend von der Prämisse, dass dieser Sachverhalt vom Anklagevorwurf umfasst war (vgl ON 92 S 2, 5 f; RIS-Justiz RS0097672) – gegen den durch das Unterbleiben eines Schuldspruchs (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO) – trotz hiezu getroffener Urteilsannahmen – zum…
…beteiligt. […] Er übte sämtliche Tätigkeiten innerhalb des 'Unternehmensverbundes' Eu***** mit Betrugsvorsatz aus, …“; zur Einheit von Anklagetenor und -begründung s RIS Justiz RS0097672). Daraus geht nicht nur unzweifelhaft der Wille der Staatsanwaltschaft hervor, exakt den letztlich vom Schuldspruch umfassten historischen Sachverhalt der tatsächlichen Klärung und Beurteilung durch das…
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