Hat der Beklagte ein Autowrack von der politischen Behörde zur Einziehung und Reparatur zugewiesen erhalten, so schließt dieser Umstand ein Verschulden nach § 415 ABGB aus. Es steht ihm im Falle der Reparatur des Autos das Wahlrecht zu.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden