Der Anspruch auf Übertragung einer Hypothek des Gemeinschuldners (§ 1422 ABGB) gibt kein Absonderungsrecht und keinen Anspruch auf Ausfolgung des Erlöses der versteigerten Pfandliegenschaft, sondern nur eine Forderung nach § 14 KO.
…fraglichen Monaten geleisteten Zahlungen als teilweise Tilgung der betreffenden (nur im jeweiligen Restbetrag mittlerweile verjährten) monatlichen Mietzinsschuldigkeiten zu qualifizieren (vgl RIS Justiz RS0033251; RS0033296; RS0034703; RS0033472), was die Annahme der Verjährung ausschließt. Der von den Vorinstanzen vorgenommene Abzug von insgesamt 1.199 EUR (entspricht 11 mal 1.500 S) erfolgte daher nicht zu…
Rückverweise