Für die Frage, ob eine dauernde Widmung einer Sache als Zubehör vorliege, ist der äußere Tatbestand, der auf den Widmungswillen schließen läßt, und nicht der Wille des Widmenden maßgebend.
…Erwerbers an, sondern auf die Verkehrsauffassung, somit auf die typische wirtschaftliche Verwendung von Gegenständen für Zwecke des Grundstücks (vgl VwGH 10.7.1957, 675/56; RIS-Justiz RS0009875; Helmich in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.04 § 294 Rz 8 und Rz 33 mwN in BFG 07.09.2021, RV/6100463/2020 ). Der PV wendet ein, der…
Rückverweise